Verbändeempfehlung zum Umsetzen der Raumqualitätskriterien gemäß EPBD 2024

Das Verbändedokument enthält Erläuterungen, Empfehlungen und konkrete Werte zu Mindestaußenluftvolumenströmen, Raumtemperaturen und Raumluftfeuchten, um auf deren Basis die in der EPBD 2024 geforderte Mindestraumqualität beispielsweise in Büros sicherzustellen.

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Titel
Model Indoor Environmental Quality regulation aligning with new provisions of the 2024 EPBD recast (Modell zur Gestaltung der Raumqualität zur Umsetzung der Vorgaben in der Neufassung der EPBD 2024)

Veröffentlicht
Januar 2025

Umfang
32 Seiten (englisch)

Erstellt von

  • Eurovent Industry Association, Brüssel
  • Federation of European Heating, Ventilation and Air Conditioning Associations (REHVA), Brüssel
  • Nordic Ventilation Group, Rodovre (Dänemark)


Vorbemerkung zur EPBD

Das wesentliche Ziel der im Jahr 2024 novellierten EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD (European Building Performance Directive, EU 2024/1275) besteht darin, neue und bestehende Gebäude hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu verbessern. Ergänzend zu Vorgaben zur Energieeffizienz der Gebäude enthält die seit Mai 2024 geltende Neufassung der EPBD erstmals auch Anforderungen an das Raumklima (IEQ, Indoor Environmental Quality), um dadurch die Gesundheit, den Komfort und die Produktivität der Gebäudenutzer sicherzustellen. Die IEQ-Vorgaben betreffen beispielsweise Temperaturen, Luftfeuchten und die Raumluftqualität (Außenluftwechsel, CO2– und Feinstaubkonzentrationen) sowie deren notwendige Überwachung, Steuerung und Regelung über Raum- und Gebäudeautomationssysteme. Hinzu kommen Aspekte der Akustik und der Beleuchtung. Die EPBD 2024 ist bis spätestens 30. Mai 2026 in den EU-Staaten in nationales Recht umzusetzen.

Zielgruppen für das Dokument und die darin aufgeführten Empfehlungen zur Raumqualität sind insbesondere Mitarbeiter in Ämtern und Behörden in den EU-Staaten, die für die jeweils nationale Umsetzung der EPBD verantwortlich sind. In Deutschland wird diese Umsetzung mit einer Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von Januar 2024 erfolgen, in das nun erstmals auch Mindeststandards für die Raumqualität aufgenommen werden müssen. Insofern sollen laut Aussage der Verbände die in dem Dokument erläuterten Empfehlungen den Staaten eine Orientierungshilfe zur jeweils nationalen Umsetzung der Forderungen der EPBD bieten.

Einzuhaltende Werte für die CO2– und Partikelkonzentrationen in der Raumluft, für Mindestaußenluftvolumenströme und relative Raumluftfeuchten gemäß dem TAIL-Beurteilungeverfahren mit den Qualitäten grün, gelb und orange.

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