
Mehrere TGA-Verbände haben eine Zusammenfassung der neuen EPBD-Leitlinien der EU-Kommission veröffentlicht. Im Fokus steht die Besonderheit, dass die EU-Mitgliedstaaten künftig auch die Raumklimaqualität in Regelwerken berücksichtigen müssen. Das Verbändepapier gibt einen Überblick über Anforderungen und zeigt Ansätze für die praktische Umsetzung in Gebäuden auf.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD 2024 (Energy Performance of Buildings Directive) veröffentlicht (mehr dazu siehe cci301104). Mehrere Verbände der TGA-Branche bieten nun mit der Zusammenfassung „EPBD und Raumklima“ einen Überblick darüber, was diese Leitlinien im Hinblick auf das Innenraumklima besagen. Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Bonn, das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN), Offenbach, der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT-Herstellerverband), beide Ludwigsburg, die TGA-Repräsentanz Berlin, der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, der VDMA Fachverband Allgemeine Lufttechnik (ALT), Frankfurt, und der Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW), Berlin, weisen zudem auf Umsetzungsmöglichkeiten hin.
Anfang 2025 haben bereits neun europäische LüKK- und TGA-Fachverbände ein Dokument erstellt, in dem sie die Anforderungen der EPBD im Hinblick auf Parameter der Raumqualität erläutern und dazu auch Empfehlungen geben (siehe cci288929 und cci290796).
Eine Besonderheit der EU-Gebäuderichtlinie vom 24. April 2024 ist, dass die EU-Mitgliedstaaten zukünftig in Regelwerken auch die Raumklimaqualität berücksichtigen müssen. Somit sollen mögliche negative Auswirkungen auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Menschen, die die Räume nutzen, vermieden werden. Die Anforderungen und Empfehlungen zum thermischen Komfort und zur Raumluftqualität gelten insbesondere für Gebäude, die neu errichtet oder umfassend saniert werden. Sie betreffen beispielsweise das Überwachen der Raumklimaqualität in Nichtwohngebäuden, das Verringern der Kühllast von Gebäuden und, wenn passive Maßnahmen nicht ausreichen, die Nutzung aktiver Kühllösungen. Die Vorgaben der EPBD sind in den EU-Staaten verpflichtend bis spätestens 30. Mai in nationales Recht umzusetzen.
Die Leitlinien zeigen, dass in der aktuellen EPBD ein gutes Raumklima als wesentlicher Faktor für Gesundheit und Wohlbefinden betrachtet wird. Diesen gilt es ebenso zu berücksichtigen wie die Energieeffizienz. Die Verbände weisen darauf hin, dass das bestehende Regelwerk bereits Grundlagen für die Umsetzung der EPBD bietet. Zudem dokumentiert ein Artikel in der internationalen Fachzeitschrift „Building and Environment“, dass die neuen Regelungen der EPBD zum Raumklima als „wegweisender Politikwechsel“ angesehen werden können. Die Autoren gehen darin auf mögliche Parameter und Rahmenbedingungen für die Raumluftqualität ein.
Die Zusammenfassung „EPBD und Raumklima“ finden Sie unter „Anhänge“.
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