Neue EVIA-Publikation erläutert die bedarfsorientierte Lüftung

Das neue Whitepaper zeigt, dass mit einer smarten, bedarfsorientiert betriebenen Lüftungsanlage erhebliche Einsparungen bei der elektrischen Ventilatorarbeit möglich sind. (Abb. © EVIA)

Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus den Bereichen LüKK und TGA. Heute geht es um das vom europäischen LüKK-Verband EVIA neu erstellte Whitepaper „Smart Ventilation“. Dieses erläutert Grundlagen, Anwendungen und Energieeinsparpotenziale der bedarfsorientierten Lüftung in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

In dem neu erstellten Whitepaper „Smart Ventilation – Advancing Energy Efficiency and Indoor Air Quality for Sustainable Building Practices“ beschreibt der LüKK-Verband European Ventilation Industry Association (EVIA), Brüssel, auf 17 Seiten Grundlagen, Anwendungen und Einsparpotenziale der bedarfsorientierten Lüftung (Smart Ventilation). Diese basiert auf folgenden Funktionsprinzipien:

Für einen Raum oder ein Gebäude wird eine gewünschte Luftqualität vorgegeben, die sich meist am CO2-Gehalt in der Raumluft orientiert. Häufig wird dieser Wert auf 1.000 ppm CO2 eingestellt, der auch im Nationalen Anhang zur DIN EN 16798 Teil 1 „Lüftung von Gebäuden – Eingangsparameter für das Raumklima“ (2022) für eine gute Raumluftqualität empfohlen wird. Ein Sensor im Raum oder im Abluftstrang misst ständig den CO2-Gehalt in der Raumluft und steuert daraufhin die Größe des von der Lüftungsanlage in den Raum einzubringenden Außenluftvolumenstroms. Befinden sich viele Personen im Raum, steigen deren CO2-Abgabe und die Konzentration in der Raumluft: Um den Grenzwert von 1.000 ppm nicht zu überschreiten, wird in diesem Fall der Außenluftvolumenstrom für eine stärkere Verdünnung der Raumluft erhöht. Bei wenigen Personen im Raum sinkt die CO2-Konzentration und der Außenluftvolumenstrom kann verringert werden.

Wie eine Grafik im EVIA-Whitepaper zeigt, ergeben sich beim Einsatz einer smarten Bedarfslüftung in Wohn- und Nichtwohngebäuden erhebliche Einsparpotenziale an elektrischer Leistung zur Luftförderung. Diese Einsparungen reichen im Vergleich zu einem Lüftungssystem mit konstantem, ungeregeltem Luftvolumenstrom („Lüftung morgens an, abends aus“) von etwa 10 % (Großraumbüro) bis über 60 % (beispielsweise Seminarräume, Auditorien, Kantinen, Restaurants). Somit ergeben sich beim Betrieb einer Bedarfslüftung sowohl eine stets gute Raumluftqualität als auch hohe Einsparungen bei den Betriebskosten der Lüftungsanlage.

Eine solche Bedarfslüftung wird im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und künftig auch im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Anlage 2 „Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)“ beschrieben. Demnach ist für Räume und Zonen, die mit mehr als 9 m³/h Zuluft versorgt werden, eine Bedarfslüftung vorzusehen.

Ein ausführlicher Beitrag „Grundlagen: So funktioniert die Bedarfslüftung in der Raumlufttechnik“ mit vielen Beispielrechnungen zur smarten Lüftung findet sich in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci41694.

Das EVIA-Whitepaper „Smart Ventilation“ steht unter „Anhänge“.

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