Entwurf zur DIN 18032 „Sporthallen. Teil 1: Grundsätze für die Planung“

Der Entwurf der DIN 18032 Teil 1 erläutert ausführlich alle Aspekte der Planung und des Betriebs von Sporthallen für verschiedene Nutzungen. (Abb. © lightpoet/stock.adobe.com)

Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus der LüKK und TGA. Heute geht es um den im August erschienenen Entwurf der DIN 18032 „Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung. Teil 1: Grundsätze für die Planung“ und insbesondere um die darin vorgegebenen Anforderungen an die Heizungs- und Lüftungstechnik.

Wer sich als Planer, Anlagenbauer oder Betreiber mit Sporthallen beschäftigt, kommt an der siebenteiligen Normenreihe DIN 18032 „Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung“ nicht vorbei. Zu dieser Normenreihe ist im August der Entwurf zur Neufassung des Teils 1 „Grundsätze für die Planung“ erschienen, der den bisherigen Weißdruck aus dem Jahr 2014 ersetzen soll. Der Normentwurf beschreibt auf 54 Seiten in 11 Kapiteln und 6 Anhängen Anforderungen zur Planung von Sporthallen, Mehrzweckhallen und weiteren Sportstätten. Dabei geht es beispielsweise um

  • Auslegungen von Hallengrößen für allgemeine oder spezielle Nutzungen (Tabelle mit Mindestabmessungen von Sportflächen für 23 Sportarten) und von Nebenräumen
  • Barrierefreiheit und Inklusion
  • Ausführungen von Böden, Decken und Wänden
  • Raumakustik und Schallschutz
  • Beleuchtung (Tageslicht oder künstliche Beleuchtung).

Speziell zu Ausführungen von TGA-Anlagen in Sportstätten enthält der Entwurf unter anderem folgende Vorgaben:

Heizungstechnik

Die Beheizung der Hallen und weiterer Räume muss raumweise getrennt und bedarfsgerecht geregelt werden können. Sie kann durch Flächen- oder Strahlungsheizungen, Deckenlufterhitzer, RLT-Anlagen oder durch eine Kombination dieser Anlagen erfolgen. Bei einer Beheizung mit Luft muss ein Umluftbetrieb möglich sein. Es werden folgende Raumtemperaturen empfohlen:

  • Halle und Zusatzsporträume: 20 °C
  • Duschräume: 24 °C
  • Umkleideräume: 22 °C

Lüftungstechnik

Laut Normentwurf muss eine ausreichende und bedarfsgerechte Lüftung der Halle durch RLT-Anlagen oder natürliche Lüftung sichergestellt werden. Zur Planung und Auslegung der Außenluftvolumenströme verweist der Normentwurf auf Vorgaben der DIN EN 16798 Teil 1 „Eingangsparameter für das Raumklima“ (2022) (siehe cci146793). Ergänzend dazu steht im Anhang F des Entwurfs eine Tabelle mit CO2-Emissionen von Personen in Abhängigkeit von der ausgeführten Sportart (20 bis 110 l/h pro Person), die ebenfalls zur Auslegung von Außenluftvolumenströmen verwendet werden kann. Aufgrund der besseren Lüftungseffizienz wird die Zulufteinbringung in die Halle als Quell- oder Schichtlüftung empfohlen.

Zu Ausführung und Betrieb der Lüftungsanlagen verweist der Normentwurf auf die DIN EN 16798 Teil 3 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ (cci190977) und die VDI 6022 Blatt 1 „Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ (cci201809).

Eine monatlich aktualisierte Übersicht zu mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK findet sich in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci257169. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2026 und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

cci329678

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