
Ein breites Bündnis aus 14 Branchenverbänden warnt vor den geplanten Änderungen im Entwurf des Zweiten Hessischen Bürokratieabbaugesetzes. In einem offenen Verbändebrief weisen sie darauf hin, dass die vorgesehene Streichung zahlreicher Verweise auf den „Stand der Technik“ und die „(allgemein) anerkannten Regeln der Technik“ Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit gefährden könnte.
Die geplanten Änderungen im Entwurf des Zweiten Hessischen Bürokratieabbaugesetzes (LT-Drs. 21/5220) stoßen bei 14 Verbänden aus unterschiedlichen Branchen und Fachbereichen auf Kritik. In einem offenen Verbändebrief hat sich das Bündnis an die politisch Verantwortlichen in Hessen, im Bund und in den Ländern gewendet. Der Entwurf sieht vor, zahlreiche Verweise auf den „Stand der Technik“ sowie auf die „(allgemein) anerkannten Regeln der Technik“ (a. a. R. d. T.) aus Gesetzen und Verordnungen zu streichen.
Unterzeichnet haben den offenen Brief der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), der Fachverband Gebäude-Klima (FGK), der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte, die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG), die TGA-Repräsentanz Berlin, der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) und der VDMA-Fachverband Allgemeine Lufttechnik (VDMA ALT). Weitere Unterzeichner sind der Deutsche Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpe (DSR-KKW), der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV), der Bundesverband Flachglas (BF), der Wirtschaftsverband der Hersteller von Kunststoff-Fenstersystemen (EPPA Deutschland) und der Verband Fenster + Fassade (VFF).
Die Verbände unterstützen das Ziel, unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen, Kommunen, Behörden und Bürger abzubauen. Dies dürfe jedoch nicht zulasten bewährter technischer Maßstäbe gehen. „Wer Bürokratie abbauen will, sollte unnötige Bürokratie abbauen – nicht die technischen Maßstäbe, die Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit gewährleisten“, betont das Verbändebündnis.
Die a. a. R. d. T. böten Unternehmen, Behörden, Sachverständigen und Gerichten einen etablierten und nachvollziehbaren Referenzmaßstab. Eine pauschale Streichung könne zu mehr Einzelfallentscheidungen, größerer Rechtsunsicherheit und steigenden Haftungsrisiken führen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen könnten dadurch belastet werden, da sie technische Fragen häufiger individuell bewerten und nachweisen müssten.
In dem Verbändebrief fordert das Bündnis nun, die a. a. R. d. T. zu erhalten. Bürokratieabbau solle gezielt bei unnötigen Nachweis-, Berichts- und Verfahrenspflichten sowie bei tatsächlich überflüssigen Detailvorgaben ansetzen. Technische Regelwerke, die überholt, widersprüchlich oder unnötig belastend seien, sollten weiterentwickelt werden.
Zugleich warnen die Verbände vor einer Signalwirkung über Hessen hinaus. Sollte der hessische Ansatz Schule machen, könnten vergleichbare Regelungen auch in anderen Bundesländern aufgegriffen werden. Dies würde die Einheitlichkeit technischer Anforderungen weiter schwächen und zusätzliche Unsicherheiten für bundesweit tätige Unternehmen, Planer, Hersteller, Betreiber und Dienstleister schaffen, so die Verbände.
Der Verbändebrief steht unter „Anhänge“.
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Die Verbände fordern, unnötige Nachweis-, Berichts- und Verfahrenspflichten abzubauen und überholte, widersprüchliche oder unnötig belastende technische Regelwerke weiterzuentwickeln. Diesen Ansatz finde ich ausdrücklich richtig.
Gerade deshalb möchte ich konkret nachfragen:
• Welche Pflichten und technischen Detailvorgaben haben die unterzeichnenden Verbände bereits als überflüssig identifiziert?
• Welche konkreten Vorschläge zur Streichung oder Vereinfachung liegen vor? Wo können Unternehmen und Öffentlichkeit diese einsehen?
• Welche von den Verbänden mitgestalteten Regelwerke werden derzeit auf Widersprüche, Praxistauglichkeit und unnötige Belastungen überprüft? Wer ist dafür verantwortlich, und welche Ergebnisse gibt es bereits?
• Bis wann sollen welche Änderungen umgesetzt werden? Welche Entlastung können Planer, Hersteller und Betreiber dadurch tatsächlich erwarten?
Denn „Weiterentwicklung“ bedeutet noch nicht automatisch Vereinfachung. Auch eine überarbeitete Norm kann umfangreicher werden und zusätzliche Nachweise verlangen. Mich interessiert deshalb ausdrücklich: Welche Anforderungen werden tatsächlich reduziert oder gestrichen?
Aus unserer Arbeit mit der neuen DIN EN 16282-1:2026-09 wissen wir, welchen zusätzlichen Aufwand fehlerhafte Kennwertzuordnungen und falsche Gleichungsverweise verursachen. Anwender müssen prüfen, gegenrechnen und Unklarheiten aufarbeiten, die ein sorgfältig geprüftes Regelwerk eigentlich vermeiden sollte.
Wenn die Verbände selbst widersprüchliche und unnötig belastende Regelwerke ansprechen, darf man daher konkrete Ergebnisse und einen nachvollziehbaren Zeitplan erwarten.
Eine gemeinsame Warnung vor den Folgen des Bürokratieabbaus ist schnell veröffentlicht. Wo ist die ebenso konkrete gemeinsame Initiative, die zeigt, was im eigenen Verantwortungsbereich vereinfacht werden kann?
Das wäre für mich ein überzeugender Beleg, dass die angekündigte Entlastung auch praktisch vorangetrieben wird.
Sven Rentschler
Geschäftsführer, Rentschler REVEN GmbH