Leserstimmen: Normenkritik

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

Fehler und Unklarheiten in technischen Regelwerken sowie der Umgang mit Kritik daran sorgen in der Lüftungsbranche für Diskussionen. So hat die Meldung „Hersteller kritisiert Fehler in neuer DIN EN 16282 zur Küchenlüftung“ die Leser von cci Branchenticker beschäftigt. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Die DIN EN 16282 „Einrichtungen in gewerblichen Küchen – Elemente zur Be- und Entlüftung – Teil 1: Allgemeine Anforderungen einschließlich Berechnungsmethoden“ legt allgemeine Anforderungen an Lüftungsanlagen für gewerbliche Küchen fest. Wie in der Meldung „Hersteller kritisiert Fehler in neuer DIN EN 16282 zur Küchenlüftung“ (siehe cci330253) vom 29. September zu lesen, hat sich Sven Rentschler, Geschäftsführer der Rentschler Reven GmbH, bei Durchsicht der Norm über die Qualität der technischen Regel geärgert, da er darin Fehler und Unklarheiten entdeckt hat.

Als Träger des zuständigen DIN/FNH-Arbeitskreises hat der HKI Industrieverband hierzu eine Stellungnahme abgegeben, zugesandt von Veronique Müller: „Der Ausschuss bedankt sich für den durchaus berechtigten Einwand von Herrn Rentschler. Da die Tabellenwerte der DIN EN 16282-1 mit freundlicher Genehmigung des VDI-Düsseldorfs aus der VDI 2052(2006) übernommen wurden, sah die Arbeitsgruppe WG14 im CEN/TC156 keine Veranlassung zu einer analytischen Überprüfung dieser Werte.
So erfreulich es ist, dass sich deutsche Fachunternehmen derart intensiv mit den Tabellenwerten auseinandersetzen, so bedauerlich ist es andererseits, dass diese Kompetenz weder bei den veröffentlichen Entwürfen der VDI 2052 noch bei den mittlerweile bereits zweifach der Branche zur Einspruchnahme und Kommentierung vorgelegten Entwürfen der DIN EN 16282-1 eingebracht wurde.
Anders formuliert: mit den betreffenden Tabellenwerten hat die gesamte Branche über 20 Jahre ohne jegliche Beanstandungen gearbeitet, ohne dass daraus nach unserem Kenntnisstand signifikante Gefährdungen des Arbeitsschutzes bekannt geworden wären.
Wir würden es daher ausdrücklich begrüßen, wenn das Unternehmen Rentschler Reven seine fachliche Kompetenz zukünftig auch in die Erarbeitung und laufende Überarbeitung der technischen Regelwerke im DIN/FNH Arbeitskreis einbringen würde. Eine solche aktive Mitarbeit kann dazu beitragen, mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen und künftig zu vermeiden.“

Auf diesen Einwand und die Aufforderung des HKI Industrieverbands hat Sven Rentschler reagiert. Er schreibt: „Vielen Dank für Ihre Stellungnahme und dafür, dass Sie unseren Einwand als berechtigt anerkennen. Einige Ihrer Ausführungen möchte ich allerdings klarstellen. Unsere Kritik betrifft zunächst nicht die wissenschaftliche Herleitung der übernommenen Tabellenwerte, sondern deren fehlerhafte Anwendung innerhalb derselben Norm. (…) Für die richtige Zuordnung eines Tabellenwerts und einen korrekten Gleichungsverweis braucht es keine neue wissenschaftliche Untersuchung. Es braucht eine sorgfältige Prüfung des eigenen Dokuments. Die konkreten Fundstellen und Gegenrechnungen sind in unserem öffentlich zugänglichen Prüfdossier dokumentiert.
Der Hinweis auf die Herkunft der Werte aus der VDI 2052 erklärt diese Fehler daher nicht. Auch die Aussage, dass Ihnen über einen langen Zeitraum keine signifikanten Gefährdungen des Arbeitsschutzes bekannt geworden seien, beantwortet unsere Kritik nicht. Das Ausbleiben bekannt gewordener Schäden ist kein Nachweis für einen widerspruchsfreien Rechenweg.
Wir haben ausdrücklich nicht behauptet, sämtliche Anlagen seien fehlerhaft oder die gesamte Küchenabluft werde um 50 % zu hoch berechnet. Die Grenzen unserer Feststellungen sind im Prüfdossier ebenso dokumentiert wie die Fehler selbst.
Auch den Hinweis auf nicht eingebrachte Kommentare zu früheren Entwürfen halte ich als Antwort auf die jetzt belegten Fehler für wenig hilfreich. Unabhängig davon, wer sich wann an welchem Entwurf beteiligt hat: Ein Fehler im veröffentlichten Weißdruck bleibt ein Fehler. Die Beteiligung an einer Entwurfsprüfung kann aus meiner Sicht keine Voraussetzung dafür sein, später berechtigte Kritik an der veröffentlichten Fassung zu äußern.
Zu Ihrer Einladung zur Mitarbeit gehört außerdem ein Blick auf unsere Vorgeschichte. Unser Unternehmen war seinerzeit an der Gründung der HKI-Fachabteilung für Lüftungssysteme in Gewerbeküchen beteiligt. Wir kennen die Verbandsarbeit also nicht nur von außen. Wir sind später bewusst aus dem HKI ausgetreten. Ausschlaggebend war unsere damalige Erfahrung, dass lobby- und wettbewerbspolitische Interessen aus unserer Sicht zu häufig Vorrang vor einer technisch-wissenschaftlich fundierten Auseinandersetzung erhielten. Wir haben dies seinerzeit mehrfach angesprochen. Unsere Einwände führten aus unserer Sicht jedoch nicht zu den erforderlichen Veränderungen. Daraus haben wir die Konsequenz gezogen und unsere Mitgliedschaft beendet.
Mir ist bewusst, dass Sie zur Mitarbeit im DIN/FNH-Arbeitskreis einladen und nicht ausdrücklich zu einem Wiedereintritt in den HKI. Diese Unterscheidung ist wichtig. Der HKI bezeichnet sich selbst als wirtschaftlichen Träger des DIN-Normenausschusses FNH. Die jetzt dokumentierten Fehler und der Umgang mit unserer Kritik geben mir keinen Anlass, unsere damalige Entscheidung zu revidieren. An einem Wiedereintritt in den HKI haben wir kein Interesse. Auch die von Ihnen angeregte Mitarbeit im DIN/FNH-Arbeitskreis werden wir nicht aufnehmen.
Das bedeutet keineswegs, dass wir auf fachliche Beiträge verzichten. Unsere öffentlich zugänglichen Gegenrechnungen und die Dokumentation der Unklarheiten sind bereits ein solcher Beitrag. Wir investieren zusätzliche Arbeit in die Prüfung und in die nachvollziehbare Umsetzung für unsere Anwender, außerhalb der Verbandsgremien.
Von einer kostenpflichtigen Berechnungsnorm erwarten wir konsistente Tabellenübernahmen, korrekte Gleichungsverweise und nachvollziehbare Rechenwege. Diese Erwartung sollte auch ohne Verbandsmitgliedschaft oder Mitarbeit im Arbeitskreis selbstverständlich sein. Entscheidend ist nicht, wer einen Fehler früher hätte finden können. Entscheidend ist, dass ein belegter Fehler jetzt ernst genommen und behoben wird.“

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