Der Bauherr erstellt gemeinsam mit seinen Erfüllungsgehilfen (Architekten und Fachingenieure) einen Terminplan über den Ablauf der Planung (Planungsterminplan) und der Bauausführung (Bauterminplan). Die in diesen Terminplänen dargestellten Planungs- und Bautermine werden in der Praxis durch mehr oder weniger umfangreiche Störungen verändert. Besondere aktuelle Beispiele sind die Elbphilharmonie in Hamburg oder der Flughafen in Berlin. Was sind die Auswirkungen derartiger Störungen des Bauablaufs? Wie muss sich ein Bauunternehmen bei Bauablaufstörungen verhalten?
(Mitglieder von cci Wissensportal lesen weiter auf Seite 2.)
Artikelnummer: cci33257
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.