Asercom mit Leitfaden zur neuen Ökodesign-Verordnung

Seit dem 1. Juli gilt eine neue Regelung für Elektromotoren innerhalb von Kälteanlagen in der Ökodesign-Verordnung (Abb. © Werner/stock.adobe.com)

Der Verband der europäischen Hersteller von Komponenten für die Kälte- und Klimatechnik (Asercom), hat einen Leitfaden zu den Produktinformationsanforderungen von Motoren und steuerbaren Antrieben veröffentlicht, die in Kälteanlagen integriert sind.

Seit heute, 1. Juli, gilt die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781 für Elektromotoren und drehzahlgesteuerte Antriebe schrittweise. Grundsätzlich sind, wie Asercom schreibt, solche integrierten Motoren und Antriebe von den Mindestanforderungen an die Energieeffizienz ausgenommen. Hintergrund ist, dass deren Leistung nicht unabhängig von dem Produkt, in das sie integriert sind, geprüft werden kann. Dabei geht es hauptsächlich um Rotoren in hermetischen und halbhermetischen Verdichtern, Antriebe in hermetischen und halbhermetischen Verdichtern und einzelgefertigte Antriebe, die außerhalb des Kältemittelverdichters eingesetzt werden, aber nicht eigenständig gesteuert werden können. Dennoch schreibt die Ökodesign-Verordnung besondere Produktinformationspflichten vor. Daher hat der Asercom in diesem Statement aufgeführt, wie Hersteller diesen Pflichten nachkommen.
Das komplette Statement ist verfügbar unter: www.asercom.org/statements.

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