SEW macht sich für RLT-Bundesförderung stark

Die Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten (wie hier ein Theatersaal) wird vom BAFA inzwischen mit 80 % bezuschusst. (Abb. © safeld/stock.adobe.com)

Am 2. April trat die novellierte Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“ in Kraft und hat die Förderung von RLT-Anlagen nochmals erhöht. Die SEW GmbH, Kempen, Anbieter von Komponenten zur Kälte- und Wärmerückgewinnung, erklärt noch einmal, wie wichtig die richtige Belüftung von Räumen ist.

Die SEW verweist in diesem Zusammenhang auf den Praxisleitpfaden „Planung und Betrieb von RLT-Anlagen bei erhöhten Infektionsschutzanforderungen“ des Bundesverbands Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), in dem der Verband einen RLT-Betrieb mit 100 % Außenluft priorisiert. Eine Verbesserung der Raumluftqualität, zum Beispiel der CO2-Konzentration als ein Kriterium für die Luftqualität, kann ausschließlich über eine ausreichende Außenluftrate sichergestellt werden.
Die SEW stellt heraus: „Dass der Luftaustausch in Innenräumen entscheidenden Einfluss auf die Ausbereitung von Viren und damit auf die Gesundheit von Gebäudenutzern hat, kristallisierte sich in den letzten Monaten deutlich heraus. Die Ertüchtigung von stationären RLT-Anlagen für einen Corona-konformen Betrieb wird nunmehr mit bis zu 80 statt vorher 40 % bezuschusst. Der maximale Förderbetrag wurde von 100.00 auf 200.000 € pro bestehende RLT-Anlage erhöht und die Förderung weiterer technischer Maßnahmen ermöglicht. Diskutiert werden im Zusammenhang mit leistungsfähigen Lüftungsanlagen außerdem Lockerungen für den Kulturbetrieb und größere Veranstaltungen. Lüftungstechnik wird damit nicht nur zum Hingucker, sondern für so manchen Betreiber zur Schlüsseltechnologie für eine Rückkehr in den Normalbetrieb.“
Die Erkenntnisse, die mit den umfassenden Untersuchungen zur Pandemie gewonnen werden, verändern die Ausgestaltung von Lüftungstechnik nachhaltig. Es gehe dabei nicht nur um SARS-CoV-2, sondern die Zukunft der Lüftungstechnik allgemein, schreibt dazu der BTGA in seinem Praxisleitfaden. Für die Gebäudetechnik berge das Chancen, bedeute aber auch eine große Verantwortung. Die einzige Möglichkeit, das Risiko einer Aerosolübertragung in Innenräumen wirksam zu reduzieren, besteht nach derzeitigem Wissensstand jenseits der AHA-Regeln darin, die Virenkonzentration im Verhältnis zum Raumvolumen und zu der darin anwesenden Personenzahl zu reduzieren – also Verdünnung. Ein geregelter Luftaustausch kann – insbesondere bei einer hohen Raumbelegung und längerer Aufenthaltsdauer – nur mittels mechanischer Belüftung erzeugt werden, also mit definierten Zuluftmengen.

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