Bauvertragrecht wird neu geregelt

  • Bauvertragrecht wird neu geregelt
  • Direktlink zum Referentenentwurf

Das Baurecht ist eine komplexe Materie, zu der viele Gerichtsurteile vorliegen und die von den Anwendern kaum zu überblicken ist. Nun soll ein neues her.

(Abb. © nmann77/Fotolia.com) Für die komplexen, auf eine längere Erfüllungszeit angelegten Bauverträge sind die Regelungen des sehr allgemein gehaltenen Werkvertragsrechts häufig nicht detailliert genug. Viele Fragen des Bauvertragsrechts sind nicht gesetzlich geregelt.
Unerwartete Mehrkosten durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung des Baus oder die Insolvenz des beauftragten Bauunternehmers können gravierende Auswirkungen haben. Das derzeitige Werkvertragsrecht enthält jedoch keine Vorschriften zum Verbraucherschutz.
Auch gibt es Diskrepanzen zwischen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Zum Beispiel ist ein Werkunternehmer, der mangelhaftes Baumaterial gekauft und dieses in Unkenntnis des Mangels bei einem Dritten verbaut hat, verpflichtet, dieses auszubauen und mangelfreies Baumaterial einzubauen. Von dem Verkäufer kann er dagegen nur die Lieferung des neuen Baumaterials verlangen. Die Aus- und Einbaukosten muss er selbst tragen.

Das Fehlen klarer gesetzlicher Vorgaben erschwert eine interessengerechte und ökonomisch sinnvolle Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen. Daher hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf für den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung vorgelegt. Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf in der Anhörungsphase. Das neue Gesetz soll aber noch noch vor der Sommerpause verkündet werden und Ende 2016 in Kraft treten.

Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder finden den Direktlink zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf Seite 2.

Artikelnummer: cci43207

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