Berlin macht Weg frei für Veranstaltungen

Ab dem 4. Juni können in Berlin wieder Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden, sofern eine „maschinelle Lüftung“ vorhanden ist (Abb. © elxeneize/stock.adobe.com)

In seiner Sitzung am 1. Juni hat der Berliner Senat Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung beschlossen, die direkte Auswirkungen unter anderem auf Veranstaltungen in Innenräumen haben.

Die neue Verordnung für Berlin gilt ab dem 4. Juni, sofern weiterhin sinkende Inzidenzzahlen verzeichnet werden. Ab diesem Zeitpunkt können Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden, ab einer Anzahl von 11 Personen besteht eine Testpflicht. Ausnahmen und damit wesentlich mehr Personen sind möglich, wenn die Räume über eine „maschinelle Lüftung“ verfügen und das „Hygienerahmenkonzept Kultur“ angewendet wird. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Pilotprojekte.
Diese Entscheidung des Berliner Senats war innerhalb der Lüftungstechnikbranche mit Spannung erwartet worden, weil damit wieder größere Veranstaltungen möglich sind, wenn in den entsprechenden Räumen Lüftungstechnik vorhanden ist.

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2 Kommentare zu “Berlin macht Weg frei für Veranstaltungen

  1. Hallo Ihr lieben Theaterfreunde, das neue super „Hygienerahmenkonzept Kultur“ ist da, natürlich aus Berlin. Nach 16 Seiten lesen, bin ich immer noch nicht schlauer, was eigentlich daran so toll sein soll. Auf Seite sechs gibt es dann einen Kommentar dazu.

    Die Möglichkeit zur verlässlichen Reduzierung der Aerosolkonzentration hängt von den Lüftungs-
    möglichkeiten ab. Im besten Fall sind Raumlufttechnische Anlagen (im Folgenden: RLT Anlagen)
    vorhanden, die alle Räume mit einem hygienisch ausreichenden Außenluftvolumenstrom versor-
    gen und die Abluft konsequent aus dem Raum abführen. Sollten keine oder nur unzureichende
    RLT Anlagen vorhanden sein, sollte auf Fensterlüftung geachtet werden. Dabei gilt:
    Es sind die Empfehlungen des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, sowie der Arbeitsstättenrichtlinie einzuhalten. Die Nutzung von CO2-Sensoren im Lüftungsmanagement sollte erwogen werden (vgl. Stellungnahme Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt).
    Es sollte darauf geachtet werden, dass nicht in Räume gelüftet wird, die ihrerseits nicht oder schlecht zu lüften sind (z.B. keine Lüftung in Flure ohne eigene zu öffnende Fenster).
    Ist ein Raum gar nicht zu belüften, sollte eine Schließung des Raums in Betracht gezogen werden.

    1. Hallo Herr Mayer,
      ich wusste gar nicht, dass Sie auch so ein Theaterfreund sind! Es gibt noch Ergänzungen, denn der Berliner Senat hat neben dem erwähnten Konzept für den Kulturbereich noch weitere Konzepte herausgegeben – unter anderem das „Hygienerahmenkonzept Gastronomie und Hotellerie“ sowie eines für den Bereich der allgemeinen Veranstaltungen, also auch Branchentreffen, Seminare und so weiter. Es bleibt spannend.

      Viele Grüße
      Thomas Reuter

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