BGH bestätigt Urteil wegen Anlagebetruges mit Solaranlagen

Ein vom Landgericht Osnabrück im Mai 2016 verkündetes Urteil wegen bandenmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an Solarparks ist rechtskräftig.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück hatte die zwei Haupttäter zu Freiheitsstrafen von 8 bzw. 10 Jahren verurteilt. Gegen einen weiteren Angeklagten wurde eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung verhängt. Das umfangreiche Verfahren hatte insgesamt 103 Verhandlungstage gedauert (Az. 2 KLs 1/14). Nach Vernehmung von mehr als 300 Zeugen stand für die Kammer fest, dass die Täter über ein Geflecht verschiedener Firmen insgesamt 272 private Anleger betrogen haben, wobei ein Gesamtschaden von etwa 10,5 Mio. € entstanden sei. Die Täter veräußerten Solarmodule an Anleger und pachteten diese anschließend von den Anlegern gegen einen garantierten Pachtzins zurück. Dabei wurden die Anleger in zweifacher Hinsicht getäuscht: Der garantierte Pachtzins war über die zu erzielende Einspeisevergütung von vornherein nicht zu erwirtschaften, außerdem wurden Module veräußert, die tatsächlich gar nicht existierten. Den Anlegern sei von den Beteiligten suggeriert worden, in eine besonders sichere Anlage („Safe-Invest“) zu investieren, da sie durch den Kauf von Solaranlagenmodulen (Mit-)Eigentümer dieser Anlagen würden und ein Insolvenzrisiko daher nicht bestehe.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision verworfen und das Urteil gegen die vier Angeklagten nun bestätigt (Az. 3 StR 171/17). Damit ist das Strafverfahren nun abgeschlossen. Die Verurteilten müssen die Haftstrafen – sofern nicht zur Bewährung ausgesetzt – verbüßen.

Artikelnummer: cci61774

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