Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgesetzt, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit. Die Reform der Gebäudeförderung liegt nun vor. Die Förderung werde laut BMWE jetzt „noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter“ ausgestaltet.
Die Bundesregierung setzt die Gebäudeförderung (BEG) fort. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 8. Juli in einer Pressemitteilung verlautbart, dass die Reform der Gebäudeförderung nun vorliegt. Die Förderung werde jetzt „noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter“ ausgestaltet. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am selben Tag könne die Bundesregierung nun mit der Umsetzung der Reform beginnen.
Das BMWE informiert weiter, dass die Bundesregierung Sanierungen im Gebäudebereich auf Basis der reformierten BEG weiter umfassend finanziell unterstützen wird. Die BEG werde daher in der bekannten Struktur, aber mit notwendigen Anpassungen ab dem 21. Juli fortgeführt.
Der bislang einstufige Einkommensbonus in der Heizungsförderung wird nun dreistufig ausgestaltet. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € erhalten einen Bonus von 40 %. Für Einkommen bis 40.000 € bleibt er unverändert und Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 € können noch von einem Einkommensbonus bis 10 % profitieren. Dadurch, so das Wirtschaftsministerium, wird die Einkommenssituation der Antragsteller differenzierter als bislang berücksichtigt. Zudem werden Familien besonders unterstützt, denn es wird ein Familienzuschlag in der Heizungsförderung eingeführt.
Die Förderung werde außerdem kosteneffizienter, da sie gestrafft, vereinfacht und degressiv ausgestaltet wird. So werden die förderfähigen Kosten in der Heizungsförderung sowie der Klimageschwindigkeitsbonus (Anmerkung der Red.: Förderzuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Frankfurt, für den Heizungstausch) zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.
Zudem werde die Förderung fokussierter, weil sie sich noch stärker auf besonders ineffiziente Gebäude konzentriert. So wird der bereits bekannte Worst-Performing-Buildings-Bonus (WPB-Bonus) aus der systemischen Sanierungsförderung nun auch für weitere Effizienzmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden eingeführt und inhaltlich geschärft. Außerdem wird der Bonus für serielle Sanierungen ausgeweitet und besser mit dem WPB-Bonus verknüpft. An den Strukturen der BEG ändert sich nichts. Das heißt, auch weiterhin bleiben die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, in den bekannten Zuständigkeiten und Verfahren die richtigen Ansprechpartner.
Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli in Kraft. Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden. Bis zum 20. Juli können keine neuen gewerblichen Bestätigungen zum Antrag (gBzA) bei der KfW beziehungsweise Technische Projektbeschreibungen (TPB) beim BAFA mehr erstellt werden. (Anmerkung der Red.: TPB sind zentrale BAFA-Dokumente für die BEG. Sie dokumentieren die geplanten Sanierungsmaßnahmen, technischen Werte und Nachweise.)
Es gibt allerdings eine Vertrauensschutzregelung. Antragsteller mit gültiger (g)BzA beziehungsweise TPB, die aber noch keinen Antrag gestellt haben, können bis zum 20. Juli noch Anträge zu den bisherigen Konditionen bei BAFA und KfW stellen. Neue BzAs/TPBs können dann wieder ab dem 21. Juli erstellt werden.
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