Für bestimmte Nutzungszonen in Nichtwohngebäuden, die mit Zuluftvolumenströmen von mehr als 9 m³/h je m² versorgt werden, fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV) zwingend den Betrieb einer so genannten Bedarfslüftung. Vereinfacht gesagt beruht die Bedarfslüftung auf dem Prinzip, dass von der Lüftungsanlage immer nur so viel Außenluft in einen Raum eingebracht wird, wie aufgrund der aktuellen Personenzahl oder der Raumluftqualität gerade notwendig ist. Der Artikel wurde im April 2019 auf Aktualität überprüft.mehr
Die DIN EN 15232 "Energieeffizienz von Gebäuden - Teil 1: Einfluss von Gebäudeautomation und Gebäudemanagement - Module M10-4, 5, 6, 7, 8, 9, 10" (Dezember 2017) ist eine Überarbeitung der Norm von 2012. Sie bietet eine Methode zur Abschätzung der Energieeffizienz in neuen und bestehenden Gebäuden und kann genutzt werden, um die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in die Erneuerung von Gebäudeautomationssystemen zu bewerten.mehr