Ein großes Energieeinsparpotenzial beim Betrieb von zentralen Lüftungs- und Klimaanlagen besteht in der Umsetzung der sogenannten Bedarfslüftung. Dabei wird dem Gebäude, einer Zone oder einem Raum stets nur so viel…mehr
Für bestimmte Nutzungszonen in Nichtwohngebäuden, die mit Zuluftvolumenströmen von mehr als 9 m³/h je m² versorgt werden, fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV) zwingend den Betrieb einer so genannten Bedarfslüftung. Vereinfacht gesagt beruht die Bedarfslüftung auf dem Prinzip, dass von der Lüftungsanlage immer nur so viel Außenluft in einen Raum eingebracht wird, wie aufgrund der aktuellen Personenzahl oder der Raumluftqualität gerade notwendig ist. Der Artikel wurde im April 2019 auf Aktualität überprüft.mehr