Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um Anforderungen des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an die Gebäudeautomation. Der Beitrag ist der Auftakt einer neuen Serie, die sich mit der technischen Umsetzung besagter Anforderungen beschäftigt und damit Planern wie auch Betreibern von Nichtwohngebäuden mit mehr als 290 kW Gesamtnennleistung für Heizung und Klimatisierung wertvolle Hilfestellung leisten soll.
Große Nichtwohngebäude haben enorme Energieeinsparpotenziale. Dem tragen die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive (siehe cci271595) und damit verbunden das Gebäudeenergiegesetz (GEG, deutsche Lesefassung siehe cci262361) Rechnung und rütteln Betreiber und Inhaber von Nichtwohngebäuden auf. Denn deren neue Vorgaben verpflichten zur Gebäudeautomation. Sie schreiben vor, bis 31. Dezember 2024 Gebäudeautomations- und -steuerungssysteme sowie das Monitoring in allen bestehenden und neuen Nichtwohngebäuden ab 290 kW Gesamtnennleistung für Heizung und/oder Lüftung und Klimatisierung vorzusehen. Darunter fallen beispielsweise Geschäftsgebäude, Produktionsstätten, Bürogebäude, Schulen und viele kommunale Gebäude. Viele Betreiber von Immobilien müssen jetzt zeitnah Maßnahmen zur Digitalisierung sowie für mehr Transparenz und Energieeffizienz ergreifen. Aber wie können sich Immobilienbesitzer und Verwaltungen auf die Anforderungen vorbereiten und diese umsetzen?
Grundvoraussetzung für die effiziente Nutzung der Gebäudeautomation ist, dass diese vernünftig gemanagt wird. Sie muss kontinuierlich überwacht werden, damit Gebäudenutzung und -bewirtschaftung im Einklang bleiben, Fehleinstellungen korrigiert werden und defekte Anlagen erkannt und instandgesetzt werden können. Wie typische Fehler beim Management von Gebäudeautomation im Betrieb vermieden werden und wie die Vorgaben des GEG an Heizung, Kühlung und RLT sowie Warmwasserversorgung technisch umgesetzt werden können zeigt der erste Beitrag einer neuen Serie auf cci Wissensportal. Welche konkreten Anforderungen sich aus dem GEG für die einzelnen Gewerke ergeben, wird mit Unterstützung verschiedener Experten der betroffenen Gewerke in weiteren Fachbeiträgen aufgezeigt.
Zum Auftaktartikel der GEG-Serie in cci Wissensportal (cci273251)
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