Deutliche Änderungen bei der Gebäudeförderung (BEG)

Am 27. Juli hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck teils sofort wirksame Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Kürzungen im Bereich von 5 bis 10 % bekanntgegeben. Besonders Verbände der LüKK, der TGA und aus dem Umweltschutz reagierten auf die Kürzungen mit Unverständnis bis Entsetzen und sehen dadurch den Sanierungsfahrplan gefährdet.

Übersicht zu den neuen Förderkonditionen im BEB. Der iSFP-Bonus gilt für (umfassende) Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. (Abb. © BMWK)

„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt. Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe ist das eine gute Lösung.“ Dies berichtete Bundesminister Habeck bei der Vorstellung des neuen Förderprogramms. Mit der BEG-Neufassung sollen Fördermittel in Höhe von insgesamt etwa 13 bis 14 Mrd. € pro Jahr bereitgestellt werden. Davon sollen mehr als 90 % für energetische Sanierungen eingesetzt werden.
Grundsätzlich fokussiert die Neufassung der BEG, von denen einige Punkte bereits seit dem 28. Juli wirksam sind, stark auf Maßnahmen und Modernisierungen im Gebäudebestand. Neu gefasst wurden zum Beispiel Förderungen von Einzelmaßnahmen im BEG durch einen Basiszuschuss (10 bis 25 %), der um einen Austauschbonus in Höhe von 10 % der Kosten ergänzt wird, siehe Abbildung. Details zu den neuen Förderungsbedingungen speziell für Wärmepumpen erläutert der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) wie folgt:
– Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
– Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
– Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
Zusätzlich wird ein sogenannter Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
Auch der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) informierte gestern seine Mitglieder über die BEG-Änderungen zum 28. Juli und schickte zwei Übersichten (eine Zusammenfassung sowie eine Übersicht über die neuen Fördersätze) mit, die Leser von cci Branchenticker unten unter „Anhänge“ finden.
Viele weitere Informationen und Details zur neuen Förderung gibt es zum Beispiel auf den Websites des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Link, beim Bundesverband Wärmepumpe: Link und bei der BAFA: Link.

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