DGUV: Mindestaußenluftvolumenströme und CO2-Konzentration im Raum

Berechnung des notwendigen Außenluftvolumenstroms zur Einhaltung der Pettenkoferzahl (1000 ppm) in Abhängigkeit von der Personenzahl (Bildquelle DGUV: FBHM, SG OS, Woyzella)

Donnerstag ist Techniktag. Die aktualisierte Publikation „Möglichkeiten zur Bewertung der Lüftung anhand der CO2-Konzentration“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschreibt Maßnahmen zur Verringerung eines Covid-Infektionsrisikos in Räumen. Das Urteil von cci Branchenticker: eine hervorragende Broschüre!

In personenbesetzten Räumen kann die Qualität der Lüftung über die CO2-Konzentration in der Raumluft beurteilt werden. Dabei enthält die ausgeatmete Luft neben CO2 stets auch Aerosole, die angesichts der Corona-Epidemie auch aktive Viren enthalten können. Da die quantitative Bestimmung dieser Aerosole und deren Auswirkungen bezüglich eines möglichen Infektionsrisikos jedoch mit einfachen Mitteln nicht möglich sind, empfiehlt die DGUV in ihrer 12-seitigen Broschüre zur Infektionsprävention eine Kontrolle der Lüftung (Versorgung des Raums mit Außenluft) anhand des CO2-Gehalts in der Raumluft. Dazu werden in der Publikation anhand von Erläuterungen, Gleichungen, Beispielen, Grafiken und Nomogrammen die Grundlagen zu Berechnungen von Mindestaußenluftvolumenströmen beschrieben, um dadurch eine gewünschte CO2-Konzentration von zum Beispiel 1.000 ppm in der Raumluft sicherzustellen.

Einen ausführlichen Beitrag „Grundlagen: Berechnung von Mindestaußenluftvolumenströmen auf Basis der CO2-Konzentration in der Raumluft“ mit einer Zusammenfassung der Broschüre finden Mitglieder von cci Wissensportal in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci120462.

cci121464

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