Die neue Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG-EM) 2024

(Abb. © Lena/stock.adobe.com)
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Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über neue Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus der LüKK und der TGA. Heute geht es um eine von der Redaktion erstellte ausführliche Zusammenfassung der neuen Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG-EM) 2024 mit dem Schwerpunkt auf förderfähige Anlagen der TGA und der LüKK.

Die BEG-EM wurde am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt bis Ende 2030. Sie fördert bauliche und technische Einzelmaßnahmen, die an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden durchgeführt werden,

  • um deren Energieeffizienz zu verbessern,
  • um die Anteile regenerativer Energien zum Beheizen und Kühlen von Gebäuden zu erhöhen
  • und dadurch CO2-Emissionen zu verringern. Die BEG-EM umfasst folgende Maßnahmen, wobei zur

Förderung stets technische Mindestanforderungen erfüllt werden müssen:

  • Austausch von bisher mit fossilen Energieträgern (Öl, Gas) betriebenen Heizungen durch ökologischere Wärmeerzeuger mit einem möglichst großen Anteil an regenerativer Energie (maximale Förderung 70 %).
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (zum Beispiel Dämmung, bessere Fenster und Türen) (maximale Förderung 20 %).
  • Einzelmaßnahmen im Bereich der Gebäudetechnik inklusive dem Neueinbau und der energetischen Verbesserung von Lüftungs-, Kälte- und Klimaanlagen sowie von Systemen der Haus- und Gebäudeautomation (maximale Förderung 20 %).

Über die Zuschussförderung hinaus können für die jeweiligen Maßnahmen ergänzend zinsgünstige Kredite beantragt werden.
Der Beitrag „Die wichtigsten Punkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) 2024“ und das Original der Förderrichtlinie aus dem Bundesanzeiger stehen in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci264888.

Eine monatlich aktualisierte Übersicht zu mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK finden Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci257169. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2024 in blau und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

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Ein Kommentar zu “Die neue Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG-EM) 2024

  1. Wir und derzeit 17 Unternehmen in Deutschland begrüßen, dass die Abdichtung von Luftleitungen mit dem Aeroseal-Verfahren weiterhin zu den geförderten Maßnahmen zählt.

    Es gilt jedoch anzumerken, dass die Erfüllung der Dichtheitsklasse B bzw. ATC4 alles andere als den Stand der Technik darstellt und die Dichtheitsklassen ATC2 (D) und teilweise ATC1 (Z) mit der entsprechenden Technologie garantiert und vollumfänglich nachgewiesen werden kann., D.h. nicht nur von im Idealfall 10% der Leitungsoberfläche, die zudem in der Regel alles andere als repräsentativ ist.

    Aus energetischer Sicht werden hier zudem wertvolle Einsparungspotentiale verschenkt, nicht nur bei den Luftleitungen, sondern auch beim Betrieb von entsprechenden Ventilatoren die im Zuge eines Retrofits erneuert werden.

    Und als ob das noch nicht genug wäre, fordert die VDI 6022 mit Ihren Hygieneanforderungen in den meisten Fällen sowieso die Dichtheitsklasse C (ATC3) und oft sogar D (ATC1).

    Solche Kriterien für Fördermittel anzusetzen stinken zum Himmel und es ist mehr als bedauerlich, dass unsere „Fachverbände“ sich hier nicht zuständig oder verantwortlich fühlen, die die Verfasser der Fördermittelrichtlinie im Vorfeld nicht vollumfänglich und fachlich richtig zu informieren.

    Aber was will man von Förderungen die vor dem Projektbeginn genehmigt bzw. erteilt werden müssen schon erwarten? Bis die Genehmigung durch wäre, steht das Gebäude und die Anlage schon längst, trotz Fachkräftemangel etc. Oder hat hier jemand andere Erfahrungen gemacht?

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