Die ASR A3.6 „Lüftung“ – wann reicht die Fensterlüftung?

Dienstag ist Normentag. Heute stellt die Redaktion eine Zusammenfassung der Arbeitsstättenregel ASR A3.6 „Lüftung“ vor.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt fest, was Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten und einzuhalten haben. Konkretisiert wird diese Forderung in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), zum Beispiel in der ASR A3.6 „Lüftung“. Sie fordert, dass in Arbeitsstätten eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein muss und dass dazu thermische und stoffliche Lasten aus dem Raum abzuführen sind. Ausführlich widmet sich die ASR A3.6 auch mit Beispielen dem Thema, durch welche Maßnahmen (freie oder mechanische Lüftung) die Forderungen (unter anderem das Einhalten eines CO2-Gehalts in der Raumluft unter 1.000 ppm) erreicht werden können. Sofern dazu mechanische Lüftungsanlagen betrieben werden, müssen diese bestimmte Vorgaben an Betrieb und Wartung erfüllen.

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