DSGVO: Unionsfraktion will Abmahnwelle unterbinden

Kaum ist das EU-Datenschutzgesetz gültig, gibt es Abmahnungen. Die CDU-/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag will das mit einem neuen Gesetz unterbinden.

(Abb. © Robert Kneschke/Fotolia.com) Ein entsprechender Gesetzesentwurf könnte bereits am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet werden. Wenn der Bundesrat zustimmt, könnte das Gesetz schon im Juli Gültigkeit bekommen.

Hintergrund
Seit dem 25. Mai gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Durch den verschärften Umgang mit personenbezogenen Daten müssen u. a. KMU und Handwerksbetriebe ihren Datenschutz den aktuellen Bestimmungen anpassen.

Elisabeth Winkelmeier-Becker „Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen. Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind für kleine und mittlere Unternehmen ohne Rechtsabteilung oder Vereine ungewollte Regelverstöße nicht immer auszuschließen. Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben. Durch eine kurzfristige gesetzliche Regelung kann die Kostenerstattung für Abmahnungen für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung für eine Übergangszeitraum von zum Beispiel einem Jahr ausgeschlossen werden“, so Elisabeth Winkelmeier-Becker, Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Artikelnummer: cci61144

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