Wer ein Haus kauft, vermietet oder verpachtet, muss seit Mai 2021 einen Energieausweis vorweisen: Dieser Nachweis gibt den energetischen Ist-Zustand des betroffenen Gebäudes wieder.
Der Energieausweis informiert den Käufer, Mieter beziehungsweise den Pächter über den Energieverbrauch des Gebäudes. Die Vorlage des Energieausweises gilt jetzt auch für Makler. Die erstmals 2020 in der der Energiesparverordnung (EnEV) festgelegten Vorschriften für den Energieausweis wurden bei der Überführung in das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erneuert und verschärft. Seit Mai diesen Jahres gelten nun die neuen Regeln. Der Energieausweis enthält Informationen zur Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik, zu Treibhausgas-Emissionen sowie zum baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle. Neu hinzugekommen sind:
- Angaben zum jährlichen Ausstoß von Treibhausgasen
- Auskünfte über Sanierungsstand und Modernisierungsempfehlungen
- Effizienzklassen von A+ bis H
Bei umfangreicher Sanierung oder Neubau ist ein neuer Energieausweis erforderlich: Generell ist ein Energieausweis nur zehn Jahre gültig. Ausgestellt wird er von Energieberatern oder Personen mit entsprechender Aus- oder Weiterbildung, wie Architekten oder Ingenieure.
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