Entwurf DIN 18232 Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz bei RWA-Anlagen

Im Bild dargestellt ist eine Dachkuppel zur natürlichen Entrauchung. Der im Mai 2025 erschienene Norm-Entwurf zur DIN 18232 Teil 101 behandelt Nachweise zur Fachkompetenz im Hinblick auf natürliche und maschinelle Systeme zur Rauch- und Wärmefreihaltung. (Abb. © Hirsch GmbH)

Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus den Bereichen LüKK und TGA. Heute geht um den neu erstellten Entwurf zur DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung. Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz“. Zu diesem Normentwurf hat die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) einen Kommentar erstellt.

Welche Kompetenzen müssen Fachpersonen erlernen und nachweisen, um Tätigkeiten an Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung (RWA) gemäß den Vorgaben der DIN 18232 durchführen zu dürfen? Dieses Thema behandelt der im Mai 2025 veröffentlichte Entwurf der DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im neu erstellten Teil 101 „Nachweis der Fachkompetenz“. Der Entwurf legt auf 8 Seiten nationale Kriterien zu Kompetenznachweisen nach DIN 18232 Teil 10 „Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“ (2024) fest. Laut DIN sind die allgemeinen Anforderungen an Dienstleister für Sicherheitsanlagen europaweit einheitlich geregelt. Für das jeweilige Fachgebiet, beispielsweise Brandmelde-, Sprinkler-, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, bedurfte es für die Anforderungen an Dienstleister aber nationaler Anwendungsregeln, die im Teil 10 der Normenreihe geregelt sind.

Wie die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ), Bad Homburg, zum Entwurf der DIN 18232 Teil 101 mitteilt, wird gemäß des Norm-Entwurfs der Nachweis der Fachkompetenz für Tätigkeiten an RWA-Anlagen durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, müssen Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Die Unternehmen müssen qualifiziertes Personal in den Funktionen A (verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, beispielsweise eine Zertifizierungsstelle. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232 Teil 10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich, einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232 Teil 101 als Ergänzung“, so die DGWZ. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232 Teil 10 bleibe weiterhin freiwillig.

Eine monatlich aktualisierte Übersicht mit mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK und TGA finden Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci257169. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2025 in blau und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

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