In einem Schreiben an die Mitglieder haben der Fachverband Gebäude-Klima (FGK), Ludwigsburg, der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Bonn, und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte, Ludwigsburg, am Mittwoch (6. Dezember) über den aktuellen Stand bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem Bundeshaushalt 2024 informiert.
Die drei LüKK-Verbände haben ihre Mitglieder darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in der 46. Kalenderwoche den „Entwurf der Richtlinie ‚Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen'“ gebilligt hat. Mit dieser Förderrichtlinie soll die BEG 2024 umgesetzt werden, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 flankieren soll. Die finanziellen Mittel für die BEG müssen im Bundeshaushalt 2024 bereitgestellt werden. „Die BEG 2024 steht allerdings nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November noch unter Vorbehalt. Deshalb wurde die Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger vorerst angehalten“, heißt es in der Mitgliederinformation, die der Geschäftsführer der drei Fachverbände FGK, BTGA und RLT-Herstellerverband, Frank Ernst, unterzeichnet hat. Ein neuer Zeitpunkt der Veröffentlichung der Förderrichtlinie stehe nach bisheriger Kenntnis noch nicht fest, heißt es weiter. Auch sei inzwischen absehbar, dass der Bundeshaushalt 2024 nicht mehr im Jahr 2023 beschlossen werde. „Ziel der Regierungskoalition ist es, den Haushalt 2024 im Januar zu verabschieden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) könnte dann ab Februar 2024 mit der Umsetzung der BEG 2024 beginnen“, heißt es abschließend.
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