
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist heute (29. Juli) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz entfällt unter anderem die bisherige Vorgabe von 65 % regenerativen Energien beim Einbau neuer Heizungen. Der VDKF begrüßt die Veröffentlichung grundsätzlich, sieht aber auch kritische Punkte.
Nach der gestrigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heute (29. Juli) in Kraft getreten. Das Gesetz ist bereits am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden (siehe cci326671). Zu den wesentlichen Änderungen zählt die Abschaffung der bisherigen Vorgabe von 65 % regenerativen Energien beim Einbau neuer Heizungen.
Das GModG hatte zuvor die letzte formale Hürde genommen. Wie das Bundespräsidialamt mitteilt, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz bereits am 23. Juli unterzeichnet – die Voraussetzung für das zeitnahe Inkrafttreten. Die von verschiedenen Seiten geäußerten verfassungsrechtlichen und inhaltliche Bedenken gegen das Gesetz teilte der Bundespräsident demnach nicht. Mehrere Umweltrechtler sind der Ansicht, dass das GModG verfassungswidrig sei, weil es den deutschen Klimaschutzzielen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz widerspreche. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Radolfzell, hält an ihren rechtlichen Bedenken fest. DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz ist der Auffassung, dass sowohl das Zustandekommen als auch der Inhalt des GModG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die DUH will die strittigen Fragen vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen lassen und gegebenenfalls eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
Bereits im Vorfeld gab es rund um das GModG monatelang hitzige politische Debatten, positive und ablehnende Statements von Verbänden und Organisationen sowie eine Vielzahl von Änderungswünschen beispielsweise des Bundesrats. Die Redaktion von cci Branchenticker hat auf cci-dialog.de zum Stichwort Gebäudemodernisierungsgesetz eine Vielzahl an Beiträgen zum GModG veröffentlicht.
Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, schreibt dazu in seiner Mitgliederinformation „Politikum“ (Ausgabe 28/2026): „Wir begrüßen die Veröffentlichung grundsätzlich. Positiv bewerten wir insbesondere die damit verbundene Planungssicherheit für Unternehmen und Verbraucher. Zudem wurde eine zentrale Forderung der Branche berücksichtigt: Raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung werden als Erfüllungsoption anerkannt.“
Es gibt aber auch kritische Anmerkungen des Verbands zum GModG: „Kritisch ist aus unserer Sicht die Abkehr von der bisherigen 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Zudem haben wir Zweifel, ob die im Gesetz vorgesehene sogenannte ,Bio-Treppe‘ einen vergleichbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten kann.“ Darüber hinaus bemängelt der VDKF erneut den engen Zeitrahmen im Gesetzgebungsverfahren. Nach Angaben des Verbands standen sowohl den Verbänden für Stellungnahmen als auch den Parlamentariern für eine ordentliche Bewertung nur wenige Werktage zur Verfügung. Gleiches gelte für die Neufassung der Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Weitere Informationen zur geplanten BEG-Reform gibt es unter der Artikelnummer cci326674.
Anmerkung der Redaktion:
Bislang gab nur umfangreiche und komplexe Änderungsdokumente und keine durchgängige, konsolidierte Lesefassung des GModG. Sobald diese vorliegt, wird die Redaktion von cci Branchenticker und cci Zeitung ausführlich insbesondere über die für die Lüftungs-, Klima- und Kältebranche wichtigen Themen des Gesetzes berichten. Erste Details zu Neuheiten des GModG für die LüKK gibt es am kommenden Dienstag (4. August) in cci Branchenticker.
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