
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist heute (29. Juli) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz entfällt unter anderem die bisherige Vorgabe von 65 % regenerativen Energien beim Einbau neuer Heizungen. Der VDKF begrüßt die Veröffentlichung grundsätzlich, sieht aber auch kritische Punkte.
Nach der gestrigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heute (29. Juli) in Kraft getreten. Das Gesetz ist bereits am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden (siehe cci326671). Zu den wesentlichen Änderungen zählt die Abschaffung der bisherigen Vorgabe von 65 % regenerativen Energien beim Einbau neuer Heizungen.
Das GModG hatte zuvor die letzte formale Hürde genommen. Wie das Bundespräsidialamt mitteilt, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz bereits am 23. Juli unterzeichnet – die Voraussetzung für das zeitnahe Inkrafttreten. Die von verschiedenen Seiten geäußerten verfassungsrechtlichen und inhaltliche Bedenken gegen das Gesetz teilte der Bundespräsident demnach nicht. Mehrere Umweltrechtler sind der Ansicht, dass das GModG verfassungswidrig sei, weil es den deutschen Klimaschutzzielen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz widerspreche. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Radolfzell, hält an ihren rechtlichen Bedenken fest. DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz ist der Auffassung, dass sowohl das Zustandekommen als auch der Inhalt des GModG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die DUH will die strittigen Fragen vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen lassen und gegebenenfalls eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
Bereits im Vorfeld gab es rund um das GModG monatelang hitzige politische Debatten, positive und ablehnende Statements von Verbänden und Organisationen sowie eine Vielzahl von Änderungswünschen beispielsweise des Bundesrats. Die Redaktion von cci Branchenticker hat auf cci-dialog.de zum Stichwort Gebäudemodernisierungsgesetz eine Vielzahl an Beiträgen zum GModG veröffentlicht.
Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, schreibt dazu in seiner Mitgliederinformation „Politikum“ (Ausgabe 28/2026): „Wir begrüßen die Veröffentlichung grundsätzlich. Positiv bewerten wir insbesondere die damit verbundene Planungssicherheit für Unternehmen und Verbraucher. Zudem wurde eine zentrale Forderung der Branche berücksichtigt: Raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung werden als Erfüllungsoption anerkannt.“
Es gibt aber auch kritische Anmerkungen des Verbands zum GModG: „Kritisch ist aus unserer Sicht die Abkehr von der bisherigen 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Zudem haben wir Zweifel, ob die im Gesetz vorgesehene sogenannte ,Bio-Treppe‘ einen vergleichbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten kann.“ Darüber hinaus bemängelt der VDKF erneut den engen Zeitrahmen im Gesetzgebungsverfahren. Nach Angaben des Verbands standen sowohl den Verbänden für Stellungnahmen als auch den Parlamentariern für eine ordentliche Bewertung nur wenige Werktage zur Verfügung. Gleiches gelte für die Neufassung der Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Weitere Informationen zur geplanten BEG-Reform gibt es unter der Artikelnummer cci326674.
Anmerkung der Redaktion:
Bislang gibt es nur umfangreiche und komplexe Änderungsdokumente und keine durchgängige, konsolidierte Lesefassung des GModG. Sobald diese vorliegt, wird die Redaktion von cci Branchenticker und cci Zeitung ausführlich insbesondere über die für die Lüftungs-, Klima- und Kältebranche wichtigen Themen des Gesetzes berichten. Erste Details zu Neuheiten des GModG für die LüKK gibt es am kommenden Dienstag (4. August) in cci Branchenticker.
cci327286
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Guten Tag,
könnten Sie folgenden Sachverhalt in den ersten Details zum GModG etwas näher beleuchten:
Trifft die Aussage der Bundesregierung: „Zudem werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284) zu,
wenn
im §56 Abs. 3 Satz 1b) für Gebäude zw. 70 und 290 kW ein Automationsgrad C vorgegeben, was dem guten alten Thermostatkopf entspricht. Ich denke nicht das EPBD2024 das zum Ziel hat. Wie ist Ihre Einschätzung?
Gleichzeitig hat man die alten Textpassagen zum Thema kommunikative Systeme erhalten, was die Kritik an dem Gesetzt als „handwerklich schlecht gemacht“ bestätigt. Kommunikative Thermostatköpfe mit Automationsgrad C?
Mit der geforderten Kommunikation sind wir ja dann doch bei B. Wie ist Ihre Einschätzung?
Was tatsächlich der EPBD entspricht ist die Überwachung der Raumklimaqualität, aber eben nur überwacht. Das heißt Messen ohne Handeln. Was macht man mit der Information und wofür hat man das Geld für Sensoren, Kabel und Datenpunkte ausgegeben? Außerdem entspricht Raumklimaqualität nicht 1:1 dem IEQ oder kann „environment“ 1:1 als Raumklima übersetzt werden? Die DIN EN 16789 baut hier zwar eine Brücke zw. IEQ hin zu den Kategorien, aber geht das so einfach? Ich meine der AMEV hat das kritisiert.
Um Raumluftqualität zu erfassen muss man sich mit thermischer und nicht thermischer Behaglichkeit und der Raumluftqualität als Grad der Gebrauchstauglichkeit der Raumluftauseinandersetzen.
Die GA soll sich nun damit befassen ohne das definiert wurde, was das heißt und welche Parameter.
Und wenn man das irgendwie in eine Planungs- und Bauaufgabe gegossen hat, kann die Daten gerne in einem T-MON Mülleimer ablegen, weil es keinen Handlungsrahmen für die GA gibt, außer aufzeichnen.
VG aus Greifswald
kleine Korrektur … nicht AMEV sondern der VDMA hatte das kritisiert
https://www.vdma.eu/documents/d/group-34568/2026-vdma_stellungnahme_gmg-novelle_stand-06-2026
Abgesehen von den inhaltlichen Regelungen, die aus meiner Sicht weder zu mehr Vereinfachung und Klarheit beitragen noch eine Orientierung für den Weg in eine klimaneutrale Zukunft geben, finde ich vor allem eines bedenklich:
Die Politik scheint sich in keiner Weise für die Meinung von Fachleuten zu interessieren.
Für die Stellungnahme zum Gesetzentwurf wurde eine extrem kurze Frist von nur wenigen Tagen eingeräumt. Trotzdem haben zahlreiche Branchenverbände umfangreiche Kritik und konkrete Verbesserungsvorschläge eingereicht.
Nur zwei Tage später wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet – es wurde bewusst in Kauf genommen, dass Fachleute nicht gehört werden und inhaltliche Verbesserungen ausbleiben.
Und dann wundert man sich über Politikverdrossenheit?