Mehrere Organisationen der Kälte- und Klimabranche sprechen sich für schärfere Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit F-Gasen aus. In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie fordern sie weitergehende Anpassungen bei Strafverfolgung und Ermittlungsbefugnissen.
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie der Bundesregierung ist dem Bundesrat zugeleitet worden. Nun haben sich mehrere Organisationen der Kälte- und Klimabranche in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf positioniert. Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS), Maintal, haben die Stellungnahme erarbeitet, die auch vom Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Bonn, dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Bonn, dem Bundesverband Kältemittel Wirtschaft (BVKMW), Berlin, dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK), Ludwigsburg, und dem Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte (RLT-Herstellerverband), Ludwigsburg, mitunterzeichnet wurde. Die Ausarbeitung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem hessischen Umweltministerium, das sich den Kampf gegen den illegalen Kältemittelhandel in besonderer Weise auf die Fahnen geschrieben hat.
Die LüKK-Organisationen befürworten die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten – insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen). Nach Ansicht von BIV, BTGA, BFS, BVKMW, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF untergräbt der illegale Handel mit F-Gasen das Ziel der F-Gase-Verordnung zur Reduzierung direkter Treibhausgasemissionen. Zudem würden Handel, Fachbetriebe und Betreiber geschwächt, die legale und damit teurere Kältemittel einsetzen. Darüber hinaus gefährde der Einsatz von Kältemitteln aus illegalen Quellen die Sicherheit von Servicekräften sowie die Funktionsfähigkeit und Effizienz von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen.
Die Verbände halten die im Gesetzentwurf vorgesehenen strengeren Strafvorschriften für dringend erforderlich und unterstützen diese ausdrücklich. Zugleich sehen sie weiteren Anpassungsbedarf. So solle der Tatbestand der „schweren Chemikalienstraftat“ auch auf den illegalen Handel mit „nicht geringen Mengen“ an F-Gasen und mit F-Gasen befüllten Geräten ausgeweitet werden. Außerdem müsse die Strafverfolgung bei vorsätzlichem Handeln auf die gesamte Lieferkette ausgedehnt werden. Darüber hinaus sprechen sich die Organisationen für erweiterte Ermittlungsbefugnisse einschließlich ausdrücklicher Online-Ermittlungen sowie für einen eigenständigen Straftatbestand gegen den illegalen Handel mit F-Gasen im Kernstrafrecht aus. Laut VDKF soll der Gesetzentwurf nach derzeitiger Planung auf der Bundesratssitzung am 12. Juni behandelt werden.
Die gemeinsame Stellungnahme, die an die Umweltminister der Länder, die Mitglieder des Umweltausschusses im Bundesrat und die umweltpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen versandt wurde, steht unter „Anhänge“.
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