Dienstag ist Normentag. Heute stellen wir eine von Eurovent erstellte Interpretation zu zwei Ökodesign-Verordnungen vor, in denen es um die Energieeffizienz und deren Kennzeichnung (Labelling) von Verkaufskühlmöbeln für Supermärkte geht.
Das Eurovent-Dokument 14/6-2020 behandelt zusammenfassend die beiden Ökodesign-Verordnungen 2019/2018 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion und 2019/2024 zu energetischen Anforderungen und zum Effizienzlabelling solcher Kühlgeräte. Erfasst werden dabei unter anderem Verkaufskühlmöbel (Gefrier- und Kühlschränke) für Supermärkte, Getränkekühler, Speiseeis-Gefriermaschinen, Verkaufskühlmöbel für Speiseeis und gekühlte Verkaufsautomaten. Die Verordnungen werden am 1. März 2021 in Kraft treten und zum 1. September 2023 verschärft. Dazu beschreibt, erläutert und interpretiert das Eurovent-Dokument auf 54 Seiten die Inhalte und Anforderungen der Verordnungen sowie die Prüf- und Testverfahren, bei denen Messungen und Angaben zu produktspezifischen EEI-Werten (Energieeffizienzindex) und die darauf basierenden Effizienzlabel A bis G eine besondere Bedeutung haben. Somit sind die beiden Verordnungen wesentlich für Hersteller und Inverkehrbringer dieser Geräte wichtig.
Eine von der Redaktion erstellte ausführliche Zusammenfassung der Ökodesign-Verordnungen 209/2018 und 2019/2024 lesen Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci85776. Der Link zur Eurovent-Interpretation 14/6-2020 ist hier.
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