Kältemittel-Situation aus Sicht eines Händlers

Zum Thema Kältemittelproblematik informierte der Bezirksverein Rhein Neckar des Deutschen Kälte und Klimatechnischen Vereins (DKV) am 13. März in Mannheim. Harald Conrad, Technischer Berater Kältemittel, Westfalen AG, schilderte aktuelle Entwicklungen, stellte Prognosen auf und verdeutlichte: Händler entscheiden künftig über Kältemittelkontingente. cci Branchenticker war vor Ort.

„Es gibt keinen Grund zu verzweifeln, denn die Alternativen und Übergangslösungen zu fast allen gängigen Kältemitteln sind da“, so Harald Conrad. (Abb. cci Dialog GmbH)Zu dem Vortrag an der DHBW Mannheim (Duale Hochschule Baden-Württemberg) trafen sich ca. 20 Kälteanlagenbauer, Planer und Studenten. Conrad äußerte während seines Vortrags, dass die Preissteigerungen für die klassischen Kältemittel R134a und R410A schon lange absehbar gewesen seien. Viele Marktteilnehmer hätten ja auch darauf spekuliert, und Kältemittel regelrecht gehortet. Und jetzt seien die Preiserhöhungen eingetreten. Diese Abwartehaltung habe mit dazu geführt, dass es alternative Kältemittel heute noch schwer haben, Eintritt in den Markt zu finden.
Ein Problem sieht er auch darin, dass nur zwei Hersteller die Patentrechte für wichtige neue Kältemittel halten, und somit wesentliche Preisbestimmer seien. Beispielsweise liegen die Rechte für R513a bei Chemours, die für R448A bei Honeywell.

Conrad verdeutlichte außerdem, dass die Situation für die Westfalen AG als Händler alles andere als einfach ist. Vertriebsmitarbeiter müssen künftig entscheiden, welcher Kunde welches Kältemittel und wie viel davon bekommen kann. Denn die Westfalen AG ist seit 2017 an ein festes Kontingent gebunden, das einem bestimmten CO2-Äquivalent entspricht. Diese Kontingentierung führe dazu, dass sich Westfalen entscheiden muss, welche Kältemittel das Unternehmen in Zukunft vertreibt. R410A werde Westfalen weiterhin führen, dafür aber R134a schneller aus dem Sortiment nehmen. Das hängt damit zusammen, dass es laut Conrad derzeit keine Alternativen zu R410A gebe. Auch R32, das oftmals als Ersatzstoff angepriesen werde, ist brennbar und darf nicht einfach in Anlagen gefüllt werden, die für R410A ausgelegt sind.

Auf die Frage von cci Branchenticker, was denn passiere, wenn beispielsweise einem Krankenhaus oder einer Blutbank das Kältemittel ausgehe, sagte Conrad nur: „Da gibt es bisher keinen Plan B. Gegen Stromausfälle sind diese Einrichtungen abgesichert, aber ein Ersatzkühlsystem mit Low-GWP-Befüllung steht normalerweise nicht zur Verfügung“.

Artikelnummer: cci60119

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