KfW-Förderung „Effizienzhaus 40“ gestoppt – und so geht es weiter

Die am 20. April gestoppte KfW-Förderung "Effizienzhaus 40" wird als "Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) fortgesetzt. (Abb. © KfW)
Die am 20. April gestoppte KfW-Förderung „Effizienzhaus 40“ wird als „Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) fortgesetzt. (Abb. © KfW)

Am 20. April hat die KfW mitgeteilt, dass ab sofort im Rahmen der Neubauförderung wieder Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 möglich sind. Doch bereits wenige Stunden später kam der Stopp: Durch eine Flut von Anträgen war das zur Verfügung gestellte Fördervolumen von 1 Mrd. € bereits ausgeschöpft.

Dazu teilte die KfW wie folgt mit: „Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für die Effizienzhaus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse bereits komplett ausgeschöpft. Bitte stellen Sie für diese Stufen keine Anträge mehr.“ Bereits zugesagte Anträge, zu denen die KfW eine Finanzierungszusage erteilt hat, sind von dem Stopp nicht betroffen.
Angesichts dieses Förderstopps gab es herbe Kritik aus der Wohnungsbau-Branche, die dieses Vorgehen als Fiasko bezeichnet: Es sei vollkommen klar gewesen, dass die vorgesehene eine Mrd. € angesichts des riesigen Bedarfs niemals ausreichen würde.
Allerdings startete die KfW bereits einen Tag später, am 21. April, mit dem Programm „EH 40-Nachhaltigkeit“ eine überarbeitete Neubauförderung, allerdings mit anspruchsvolleren Anforderungen. Eine ergänzende Fördervoraussetzung ist nun zum Beispiel das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Dazu teilte das Bundeswirtschaftsministerium wie folgt mit:
„Das Programm wird für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude auf Basis der im Markt verfügbaren Siegelvarianten (zum Beispiel Büro-/ Verwaltungs-, Unterrichtsgebäude, Schulen, Kitas) angeboten. Weitere Siegelvarianten für Nichtwohngebäude, zum Beispiel für Einkaufszentren oder Fitnessstudios, werden derzeit entwickelt und im Herbst 2022 zur Verfügung gestellt, sodass dann auch das Förderprogramm für weitere Typen von Nichtwohngebäuden schrittweise erweitert werden kann. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % der förderfähigen Kosten. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 € pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und 30 Mio. € bei Nichtwohngebäuden. Es werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Die Beantragung erfolgt bei der KfW über die etablierten Programmstrukturen der BEG.“ Die neue Förderung läuft bis Ende 2022. Eine Gesamtsumme der Fördergelder für das neue Programm nannte der Bund bislang nicht.

Links mit weiteren Informationen zu diesem Thema:
– Presseinformation des Bundeswirtschaftsministeriums zur neuen Förderung: Link
– Meldung der KfW zum Förderstopp: Link
– Beitrag zum Förderstopp mit Statements in der Tagesschau: Link
– Weitere Informationen zur neuen Förderung der KfW: Link.

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