- Große Gebäudevolumina entrauchen
- Klassifizierungsberichte der MPA Braunschweig
- Komplettsystem spart Zeit und Nerven
- Mehrwert für alle Beteiligten
Als Entrauchung von Einzelabschnitten wird die gezielte Rauchabführung aus einzelnen Räumen oder Nutzungseinheiten innerhalb eines Gebäudes bezeichnet. Zweck ist, die Sicherheit in Gebäuden durch rauchfreie Rettungswege und gute Bedingungen für die Brandbekämpfung zu erhöhen. In Einzelabschnitten gelten keine Anforderungen an den Feuerwiderstand der Entrauchungsleitungen, jedoch sind hohe Anforderungen an die Stabilität und Dichtheit der Entrauchungsleitungen einzuhalten. Über 120 Minuten müssen diese einer Temperatur von 600 °C widerstehen.
Große Gebäudevolumina entrauchen
Typischerweise ist die Entrauchung von Einzelabschnitten ein Thema in Tiefgaragen, Messehallen und Kongresszentren, Flughäfen und Bahnhöfen. Sie ist ebenso von Bedeutung für Krankenhäuser, Kinos, Theater, Fertigungs- und Veranstaltungshallen, Einkaufszentren sowie Versammlungsstätten. Betroffen sind also insbesondere große Raum- und Gebäudevolumina. Zu beachten ist dabei, dass durch die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen sowie von Schaumstoffen in Gebäuden auch das zu erwartende Rauchgasvolumen im Brandfall steigt. Dementsprechend sind auch große Entrauchungsleitungen erforderlich.

Doch genau das ist bisher ein Problem für Planer und Architekten. Denn die Prüfnorm DIN EN 1366 Teil 9 „Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen: Entrauchungsleitungen für einen Einzelabschnitt“ (2025) sieht bislang maximal Größen von 1.250 x 1.000 mm für eckige Entrauchungsleitungen und 1.000 mm Durchmesser für runde Entrauchungsleitungen vor.
Bisher werden bei der Planung von größeren Entrauchungsvolumen die Entrauchungsleitungen auf mehrere Stränge verteilt, um innerhalb des Bereichs verfügbarer Kanalgrößen mit CE-Kennzeichnung zu bleiben, so Zanon. Oder es müssen auf der Grundlage der Prüfnorm EN 1366 Teil 9 (siehe nächster Abschnitt) bei einer notifizierten Prüfstelle neue Prüfungen mit den Übergrößen durchgeführt werden. „Bei erfolgreicher Prüfung wird das Prüfergebnis über die geprüfte Größe in einem offiziellen Klassifizierungsbericht (brandschutztechnische Beurteilung) hinterlegt. Damit kann man als Hersteller in Deutschland ein ,Zertifikat für freiwillige Angaben nach § 85a Abs. 2 Nr. 6 MBO‘ beantragen und ausstellen lassen“, erklärt Zanon. Dritte Alternative für Übergrößen ist eine Herstellererklärung in Abstimmung mit dem Brandschutzgutachter, Prüfsachverständigen und Behörden. Eine Zustimmung erfolgt hier projektspezifisch im Einzelfall.

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