Kurzgutachten zu Erfüllungsoptionen von § 71 GEG

Für ein typisches Einfamilienhaus stellt das Kurzgutachten die Einsparungen an Endenergie und Treibhausgasen bei einer Sanierung gemäß § 71 des aktuellen GEG denen von künftig gegebenenfalls möglichen Ersatzmaßnahmen auf Basis von Gas-Brennwerttechnik gegenüber. (Abb. © BWP)

Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um ein aktuelles Kurzgutachten zu den Erfüllungsoptionen des § 71 im bisherigen GEG. Im Zentrum der Betrachtungen stehen Einsparungen an Treibhausgasen und Endenergie bei der Heizungserneuerung in einem 25 Jahre alten Einfamilienhaus. Wärmepumpen und andere Erneuerbare schlagen Gas-Brennwerttechnik demnach deutlich.

Noch vor Bekanntwerden der Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetztes (GMG) (siehe cci318058) hatten drei Verbände der erneuerbaren Anlagentechnik, Gebäudehülle und Energieberatung ein Kurzgutachten zu den Erfüllungsoptionen des bisherigen § 71 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und von möglichen Ersatzmaßnahmen auf Basis von Gas-Brennwerttechnik auf den Weg gebracht. Beauftragt durch

  • Bundesverband Wärmepumpe (BWP),
  • Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband (GIH),
  • Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG),

alle drei Berlin, zeigen die Autoren vom

  • Institut für Technische Gebäudeausrüstung (ITG), Dresden,
  • Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW), München,

in ihrem Gutachten flexible und lösungsoffene Wege auf, die die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten, Wirtschaftswachstum und die Erreichung der Klimaschutzziele ermöglichen sollen.

Im Zentrum des Kurzgutachtens steht für verschiedene Wärmeerzeuger eine Gegenüberstellung der Anteile an erneuerbaren Energien und den Einsparungen an Treibhausgasen  sowie Endenergie. Für die Berechnungen wurde ein typisches Einfamilienhaus herangezogen, dessen anlagentechnischer Zustand im Wesentlichen wie folgt angenommen ist: Beheizung des Gebäudes mit einem Niedertemperaturkessel, der circa 25 Jahre alt ist. Die verbaute Pumpe ist ungeregelt und überdimensioniert, die Anlage hydraulisch nicht abgeglichen. Das System wird mit 80 °C Vorlauf- und 60 °C Rücklauftemperatur betrieben. Im Gebäude sind alte Thermostatventile verbaut. Die Dämmung der Verteil- und Strangleitungen ist mittelmäßig. Die Trinkwassererwärmung erfolgt zentral über den Wärmeerzeuger Heizung. Es gibt einen Warmwasserspeicher. Speicher, Rohrleitungen mit Zirkulation sind ebenfalls rund 25 Jahre alt und mäßig gedämmt.

Für diesen Fall werden sieben bisherige pauschale Erfüllungsoptionen nach § 71 Absatz 3 GEG von Nah-/Fernwärme über Luft/Wasser-Wärmepumpe und Hybridheizung bis zur Heizung mit 60 % Biomethan und sieben künftig gegebenenfalls mögliche Ersatzmaßnahmen auf Basis von Gas-Brennwerttechnik betrachtet. Dabei kommen die Autoren beispielsweise zu dem Ergebnis, dass mit einer Luft/Wasserwärmepumpe bei teilweisem Heizkörpertausch 68 % Endenergie und sogar 86 % Treibhausgase gegenüber dem Ausgangszustand eingespart werden können. Bei reiner Gas-Brennwerttechnik sind es dagegen nur 15 % Endenergie und 14 % Treibhausgase.

Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz, Geschäftsführer des ITG Dresden, sagt dazu: „Die Maßnahmen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes bewirken je nach gewählter Technik eine CO2-Minderung von 50 bis 90 % in einem typischen Bestandsgebäude.“ Der Ersatz einer veralteten durch eine effizientere, neue Gasheizung könne hingegen selbst unter Berücksichtigung geringfügiger Anteile von Biomethan keinen gleichwertigen Beitrag leisten.

Außerdem betrachteten die Gutachter die Hinzunahme von Ersatzmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Erfüllung der derzeitigen 65-Prozent-Vorgabe. Dazu erklärt FIW-Leiter Prof. Andreas Holm: „Zwischen erneuerbaren Heizsystemen und einer guten Gebäudehülle besteht kein Widerspruch – im Gegenteil. Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle senken den Endenergieverbrauch und die Kosten deutlich. Zusätzlich verringern sie die Strom-Spitzenlast im Winter, stabilisieren damit das Netz und reduzieren den Bedarf an zusätzlicher Netzinfrastruktur.“

Das 15-seitige Kurzgutachten steht unter „Anhänge“ zum Download bereit. Zusätzlich gibt es am 12. März um 10:00 Uhr eine Online-Präsentation des Kurzgutachtens. Diese richtet sich primär an Vertreter aus Presse, Politik und Verbänden. Weitere Interessierte können sich jedoch gerne per E-Mail an presse@waermepumpe.de wenden. Über die Teilnahme wird dann individuell entschieden.

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