Leser helfen Lesern: Geltungsbereich von technischen Regelwerken und Normen des VDMA

(Abb. © banphote/adobe.stock.com)
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Vom Energiemanagementbeauftragten eines Fahrzeugherstellers hat uns eine Frage zum Geltungsbereich von Technischen Regelwerken und Normen des VDMA erreicht.

Der Leser schreibt: „Wenn wir VDMA-Normen bei uns im Hause in Anwendung und Umsetzung haben, entsprechen wir als Firma dann auch allen nötigen gesetzlichen Vorgaben? Beziehungsweise sind die technischen Regelwerke und Normen des VDMA so ausgelegt, dass wir all unseren Betreiberpflichten nachkommen, wenn diese Anwendung finden?“

Gibt es Leser von cci Branchenticker, die dem Fragesteller sagen können, wie die Vorgaben des VDMA und etwaige gesetzliche Anforderungen verknüpft sind?

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2 Kommentare zu “Leser helfen Lesern: Geltungsbereich von technischen Regelwerken und Normen des VDMA

  1. Liebe Kollegen,
    Greiner-Mai hat das bereits beantwortet. Ergänzend aus meiner Sicht: Die VDMA-Regelwerke stellen aber oft die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar, deshalb zitiere ich auch diese, aber gesetzliche Regeln und Normen müssen eingehalten werden. Sie haben auch Vorrang, aber ich habe bisher keinen Verstoß einer VDMA-Regel gegen gesetzliche Regeln festgestellt.
    Leider ist es so, das viele kleinere Betrieb und Planungsbüros sich die vielen teuren Regelwerke gar nicht alle leisten können und dann manchmal dagegen verstoßen – an wir als Sachverständige haben dies dann festzustellen.
    Aus dieser Sicht sollten Regelwerke leichter und preisgünstiger zugänglich gemacht werden. Die Ersteller einer Norm arbeiten unendgeldlich und trotzdem kosten manche Normen über 5 € pro Seite. Deswegen wird oft auch „illegal“ kopiert und damit sinkt auch der Umsatz des Verlages. – Vielleicht sollten wir Regelwerke nur noch einfach zum Herunterladen als pdf-Datei anbieten.

  2. Moin aus Hamburg, das kann man aus meiner Sicht mit einen ganz klaren nein beantworten. Der VDMA stellt mit seinen Leitfaden ein Bauteil zur komplexen Thematik zur Verfügung. Für den Betreiber bleiben jedoch noch viele weitere Aufgaben, wie z. B. Einhaltung von Herstellervorschriften, eine Gefährdungsbeurteilung, energetische Inspektion, PVO, VDI 6022, VDI 6023, Meldepflichten nach 42. BImSchV, Dichtheitsprüfung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung etc..

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