Leserstimmen: Eigentumsförderung und nochmals Potenziale der Wohnungslüftung

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)
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Der Meinungsbeitrag zum Thema Eigentumsförderung beschäftigt unsere Leser, genauso wie der Techniktag-Beitrag „Potenziale der Wohnungslüftung“. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

In seinem Meinungsbeitrag „Eigentumsförderung“ (siehe cci251738) vom 2. August hat Florian Fischer die in der Politik diskutierten Ideen gesprochen, den Erwerb von privatem Wohneigentum gezielt zu unterstützen. Die Streichung der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohnungseigentum würde seiner Ansicht nach sicher helfen – und letztendlich wohl auch der LüKK in die Karten spielen, wenn die Baukonjunktur wieder anzieht.

Michael Kauffeld meint hierzu: „Zwei gute Ansätze in Ihrem Branchenticker-Beitrag. Aber was machen wir mit Personen/Familien, die beruflich oder privat bedingt umziehen wollen/müssen? Die wären dann entweder lebenslang an die zuerst erworbene Immobilie gebunden oder müssten bei ihrem Umzug auf Miete umsteigen.“

Darauf antwortete Florian Fischer: „Danke für Ihr Feedback. Sie nennen da einen wichtigen Punkt: Was ist mit der Grunderwerbsteuer, wenn man aus welchen Gründen auch immer umzieht? Das kann man lösen, indem die Länder generell (nicht nur beim Ersterwerb) beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum auf die Grunderwerbsteuer verzichten. Ich befürchte aber, dass das den Ländern zu viel ‚Verzicht‘ ist.“

Rüdiger Geier äußerte sich zum Meinungsbeitrag wie folgt: „Ich kann Ihrem Artikel nur beipflichten. Es müsste ein staatliches Ziel sein, so vielen Menschen wie möglich Wohneigentum zu verschaffen. Als einer der wichtigsten Gründe wird immer wieder die Kostenreduzierung im Alter genannt, um einer Mietzahlung zu entgehen. Das ist allerdings nur teilweise richtig, denn teure nicht aufschiebbare Reparaturen am Haus (Erneuerung der Heizung, Fenster, Dach, etc.) können das schnell konterkarieren. Für mich gibt es da noch andere wichtige Ziele, gerade jüngere Menschen betreffend. Erstens muss es möglich sein, mit seiner Hände Arbeit auf eine eigene Immobilie hinzuarbeiten, diesen Traum haben viele, werden aber frustriert sein, wenn ein Ehepaar trotz zweier Vollzeitjobs es sich nicht leisten kann. Und der zweite Punkt ist ein erzieherischer Faktor, nämlich Verantwortung zu übernehmen. Wer sich ein Haus kauft, muss damit unweigerlich Verantwortung übernehmen in vielerlei Hinsicht. Am Anfang liegt die Verantwortung in der Planung und Durchführung eines Hausbaus, dann darin Rechnungen zu bezahlen (…). Außerdem ist ein Hausbesitzer in seine Umgebung eingebettet und hat auch dort Verantwortung in Form von Straßenreinigung oder Mitspracherecht bei der Bebauung von Nachbarschaftsgrundstücken automatisch übernommen. Der alte Spruch ‚Eigentum verpflichtet‘ ist die komprimierte Aussage für all dies. Vor allem führt die Anschaffung einer Immobilie auch dazu, dass die Denkweise eines Menschen auf Verantwortung gedreht wird, und zwar dahingehend, dass er selbst für sich und sein Handeln verantwortlich ist. (…)“

Florian Fischer stimmt Herrn Geier zu: „Ich bin da ganz bei Ihnen: Das Thema ‚Verantwortung übernehmen‘ wird durch den Bau von Wohneigentum nochmal besonders gefördert.“

Bei unserem Techniktag am 20. Juli (siehe cci250514) ging es um die Kurzstudie „Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung als nachhaltige Schlüsseltechnologie der Wärmewende“ des Verbands für Wohnungslüftung (VfW), Berlin, und um die Potenziale der Wohnungslüftung mit WRG bei Bestands- und Neubauten.

In Bezug auf KWL-Anlagen mit WRG hatte Rudolf Rabe unter anderem angemerkt: „Richtig kritisch wird es bei der Errichtung der Anlagen: von 133 überprüften Anlagen wiesen 133 Hygienemängel auf. Und die Wartung: findet bei fast allen Anlagen nicht statt, trotz der Empfehlung in der DIN 1946-6. (…)“

Ralf Lottes zeigte sich bezüglich dieser Aussagen sehr skeptisch: „Wer hat das geprüft und welche Anlagen wurden geprüft? Zentral, dezentral? Quelle? Wenn man solch starke Thesen in den Raum stellt, sollte man wissenschaftlich genau sein und die Quellen offenlegen. (…)“

Daraufhin hatte sich Rudolf Rabe wieder zu Wort gemeldet: „Vielen Dank, Herr Lottes, für Ihre kritischen Anmerkungen! Nun ja, mein Kommentar war ja keine wissenschaftliche Abhandlung, vielmehr wollte ich kurz und knackig die Botschaft rüberbringen, dass beim Einbau von KWL-Anlagen sehr häufig Hygiene-Standards nicht beachtet werden, so dass tatsächlich von 133 Anlagen, die mein Kollege und Sachverständiger Vinzenz Weber untersucht hatte, 133 Hygienemängel aufwiesen. Ich habe bei Herrn Weber jetzt noch einmal nachgefragt: Die Zahl der untersuchten Anlagen liegt inzwischen deutlich höher – nur bei der Mängelrate hat sich leider nichts geändert.
Hier sehe ich großen Handlungsbedarf in Form von Schulungen insbesondere bei den Monteuren, die meistens aus dem Heizungsbauer-Gewerbe kommen und mit den Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik noch keinen Kontakt hatten. (…)“

Auch der Sachverständige Vinzenz Weber hat sich geäußert: „Guten Tag Herr Lottes, (…) ich beschäftige mich seit vielen Jahren aktiv, ja auch intensiv mit dem Thema ‚Hygiene und technische Ausführung Raumlufttechnischer Anlagen‘. Meine besondere Aufmerksamkeit richte ich dabei, und das hat einen besonderen Hintergrund, auf die KWL-Anlagen, von denen allein in Deutschland inzwischen nahezu zwei Millionen Anlagen installiert wurden. Gerne möchte ich von meiner Seite aus zu dem Kommentar von Herrn Dr. Rabe und zum Thema KWL-Anlagen in Ergänzung, meine Stellungnahme abgeben: Ja, ich bin ein großer Befürworter von Wohnraum-Lüftungsanlagen, ich unterstütze auch Ihre Auffassung, dass allein über die Luftwechselrate, die Luftqualität in den Aufenthaltsräumen wesentlich verbessert werden kann. Dazu gibt es auch Studien, die dies belegen.
Was Herr Dr. Rabe allerdings anspricht, ist ein ganz anderes Thema. Hierbei geht es nicht um Wirkleistung von KWL-Anlagen, es geht um die handwerkliche Leistung, wie die Anlagen in den Wohngebäuden und Eigentumswohnungen installiert vorzufinden sind. Die perfekt designten Hochglanzprospekte der Hersteller kompensieren nicht die handwerklich mangelhaften Ausführungen und Installationen beim Verbraucher. Ich selbst habe inzwischen weit mehr als die angesprochenen 133 Anlagen inspiziert. Die festgestellten Mängel habe ich zusammengefasst und in einem 16-Punkte-Plan priorisiert. Bedauerlicherweise wiederholen sich die festgestellten Mängel immer wieder in vergleichbarem Umfang. Mehr als die Hälfte der von mir inspizierten KWL-Anlagen sind hygienisch absolut nicht reinigbar, sollte tatsächlich eine Reinigung notwendig sein. Zumindest nicht mit den im Markt als Standard zur Verfügung stehenden Equipments. Auch die Administration und Verweise der Normen DIN-1946-6 zu der VDI 6022 helfen den Betreibern von KWL-Anlagen nicht weiter, eine Anlage nach „Stand der Technik“ installiert zu bekommen.
Auch die Handwerksinnungen hätten die Möglichkeit, ihren Mitgliedern mit Rat und Aufklärung zur Seite zu stehen. Das Argument, die Heizungsbauer sind alle Meisterbetriebe, schließt offensichtlich nicht die erkennbare Aufklärungslücke. (…) Das Thema Normen, Stand der Technik, Schulungen und Aufklärung der Monteure, kommuniziere ich seit Jahren mit verschiedenen Herstellern, mit Großhändlern, auch mit Installationsunternehmen selbst, dabei stoße ich immer wieder auf volles Verständnis – bei den Installateuren auf große Verwunderung, wenn sie mit ihren eigenen Montagefehler, mit Blick auf die DIN 1946-6, konfrontiert werden. Jeder zeigt sich verständnisvoll, verweist in der Verantwortung allerdings immer auf den Nächsten in der Aufbauorganisation. Am Ende bleibt der Verbraucher, der eine Lüftungsanlage in seiner Liegenschaft eingebaut hat, die den gewünschten und erhofften Anforderungen leider nicht gerecht wird. Meine Behauptung halte ich aufrecht – von zehn Anlagen weisen neun bauliche Mängel auf.“

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