Potenziale der Wohnungslüftung mit WRG bei Bestands- und Neubauten

(Abb. © Vallox)
Aufbau einer typischen zentralen Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung in einem Einfamilienhaus (Abb. © Vallox)

Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um eine neue Studie des Verbands für Wohnungslüftung (VfW), Berlin, in der die energetischen Potenziale der Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) zum Einsparen an Heizenergie untersucht wurden.

Die Kurzstudie „Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung als nachhaltige Schlüsseltechnologie der Wärmewende – Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ hat das Institut für Technische Gebäudeausrüstung (ITG), Dresden, für den VfW erstellt. Sie hat einen Umfang von 17 Seiten und betrachtet folgende Szenarien zu energetischen Einsparpotenzialen von Systemen zur Wohnungslüftung mit WRG:

  • Erstens eine Ausrüstung von 10 % der Bestandsgebäude in Deutschland mit solchen Systemen bis zum Jahr 2030. Dies entspricht der Installation von jährlich 500.000 Lüftungssystemen.
  • Zweitens eine Ausrüstung des Gebäudebestands mit Wohnungslüftungsanlagen mit WRG bis zum Jahr 2045 von 45 % der Bauten. Daraus ergeben sich Einsparungen von etwa 11 Mio. t CO2 pro Jahr.
  • Bei neuen Wohngebäuden nach dem Standard „KfW 40“ kann durch den Betrieb von Wohnungslüftungen mit WRG der Heizenergiebedarf gegenüber einer Fensterlüftung bis zu 69 % verringert werden.
  • Eine von der Redaktion erstellte Zusammenfassung der Studie steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci249786.

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5 Kommentare zu “Potenziale der Wohnungslüftung mit WRG bei Bestands- und Neubauten

  1. Vielen Dank, Herr Lottes, für Ihre kritischen Anmerkungen! Nun ja, mein Kommentar war ja keine wissenschaftliche Abhandlung, vielmehr wollte ich kurz und knackig die Botschaft rüberbringen, dass beim Einbau von KWL-Anlagen sehr häufig Hygiene-Standards nicht beachtet werden, so dass tatsächlich von 133 Anlagen, die mein Kollege und Sachverständiger Herr Vinzenz Weber untersucht hatte, 133 Hygienemängel aufwiesen. Ich habe bei Herrn Weber jetzt noch einmal nachgefragt: Die Zahl der untersuchten Anlagen liegt inzwischen deutlich höher – nur bei der Mängelrate hat sich leider nichts geändert.
    Hier sehe ich großen Handlungsbedarf in Form von Schulungen insbesondere bei den Monteuren, die meistens aus dem Heizungsbauer-Gewerbe kommen und mit den Hygieneanforderungen an die Lüftungstechnik noch keinen Kontakt hatten. Hier weiß ich mich mit Herrn Lottes einig, der das Interesse des Verbandes VfW an der „Verbesserung des Innenraumklimas im Interesse der Gesundheit und der Hygiene des Menschen …“ betont. Während der VfW das Problem von der Herstellerseite aus beleuchtet, ist es mein Ansatz als Leiter der Hygiene Akademie, dass über entsprechende Weiterbildung der Monteure und der Bauleiter im Laufe der Zeit immer mehr Anlagen hygienisch sicher errichtet werden.

  2. Ich habe einige Anmerkungen und Fragen zum Kommentar von Rudolf Rabe zur Hygiene bei KWL-Anlagen: Die DIN 1946-6 unterscheidet zwischen G und H, das stimmt. Hier geht es in erster Linie aber nur um den verwendeten Filter im Gerät. Die Behauptung, dass man ohne F7 Filter ein erhebliches hygienisches Defizit habe, trifft meines Erachtens nicht zu. Hier geht es ja nur darum, wie stark die Außenluft gefiltert wird. Hygiene wird in erster Linie durch den Luftaustausch selbst gewährleistet und nicht durch den Filter!
    Eine kritische Nachfrage drängt sich auf bei der Behauptung: „Von 133 überprüften Anlagen wiesen 133 Hygienemängel auf“. Wer hat das geprüft und welche Anlagen wurden geprüft? Zentral, dezentral? Quelle? Wenn man solch starke Thesen in den Raum stellt, sollte man wissenschaftlich genau sein und die Quellen offenlegen.
    Vielleicht aber auch ein Redaktionsversehen? Hat man Herrn Rabes Kommentar an der falschen Stelle (um die Quellenangabe) gekürzt? Ich bitte um Aufklärung und Substantiierung!
    Ich kann allen Leser:innen versichern, dass die Lüftungsbranche das Thema Hygiene ernst nimmt. So hat sich der VfW in seiner Satzung gesunde Innenraumluft zum Ziel gesetzt: „Neben dem Wärmeschutz und der Energieeinsparung bildet die Verbesserung des Innenraumklimas im Interesse der Gesundheit und der Hygiene des Menschen einen weiteren Schwerpunkt.“
    Diskutieren müssen wir etwaige Bedenken aber auf der Grundlage von belegten Fakten mit Quellen.

    1. Guten Tag Herr Lottes,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ein Redaktionsversehen liegt hier allerdings nicht vor. Wir haben den Kommentar von Herrn Rabe an dieser Stelle nicht gekürzt und somit auch keine Quellenangaben weggelassen.
      Beste Grüße
      Ihr cci-Dialog-Team

    2. Guten Tag Herr Lottes,
      mein Name ist Vinzenz Weber, ich beschäftige mich seit vielen Jahren aktiv, ja auch intensiv mit dem Thema „Hygiene und technische Ausführung Raumlufttechnischer Anlagen“.
      Meine besondere Aufmerksamkeit richte ich dabei, und das hat einen besonderen Hintergrund, auf die KWL Anlagen, von denen alleine in Deutschland inzwischen nahezu zwei Millionen Anlagen installiert wurden.
      Gerne möchte von meiner Seite aus, zu dem Kommentar von Herrn Dr. Rabe, zum Thema KWL Anlagen, in Ergänzung, meine Stellungnahme abgeben.
      Ja ich bin ein großer Befürworter von Wohnraum-Lüftungsanlagen, ich unterstütze auch Ihre Auffassung, dass alleine über die Luftwechselrate, die Luftqualität in den Aufenthaltsräumen wesentlich verbessert werden kann.
      Dazu gibt es auch Studien, die dies belegen.
      Was Herr Dr. Rabe allerdings anspricht, ist ein ganz anderes Thema. Hierbei geht es nicht um Wirkleistung von KWL Anlagen, nein es geht um die Handwerkliche Leistung, wie die Anlagen in den Wohngebäuden und Eigentumswohnungen installiert vorzufinden sind.
      Die perfekt designten Hochglanzprospekte der Hersteller, kompensieren nicht die handwerklich mangelhaften Ausführungen und Installationen beim Verbraucher.
      Ich selber habe inzwischen mehr, ja weit mehr als die angesprochenen 133 Anlagen inspiziert.
      Die festgestellten Mängel habe ich zusammengefasst und in einem sechzehn Punkte Plan priorisiert.
      Bedauerlicherweise wiederholen sich die festgestellten Mängel immer wieder in vergleichbarem Umfang.
      Mehr als die Hälfte der von mir inspizierten KWL Anlagen sind hygienisch absolut nicht reinigbar, sollte tatsächlich eine Reinigung notwendig sein. Zumindest nicht mit den im Markt als Standard zur Verfügung stehenden Equipments. Auch die Administration und Verweise der Normen DIN-1946-6 zu der VDI 6022, helfen den Betreibern von KWL Anlagen nicht weiter, eine Anlage nach „Stand der Technik“ installiert zu bekommen.
      Auch die Handwerksinnungen hätten die Möglichkeit ihren Mitgliedern (Heizungsbauer) mit Rat und Aufklärung zur Seite zu stehen. Das Argument, die Heizungsbauer sind alle Meisterbetriebe, schließt offensichtlich nicht die erkennbare Aufklärungslücke. Ich lade Sie sehr gerne ein, mit mir und Herrn Dr. Rabe zusammen, im Detail das Thema zu besprechen. Dabei können Sie sich auch in aller Ruhe mal unendlich viele Bilder anschauen, die vielleicht keine wissenschaftliche Grundlage bieten, aber dennoch die Realität abbilden.
      Das Thema Normen, Stand der Technik, Schulungen und Aufklärung der Monteure, kommuniziere ich seit Jahren mit verschiedenen Herstellern, mit Großhändlern, ja auch mit Installationsunternehmen selbst, dabei stoße ich immer wieder auf volles Verständnis. Bei den Installateure auf große Verwunderung, wenn sie mit ihren eigenen Montagefehler, mit Blick auf die DIN 1946-6, konfrontiert werden.
      Jeder zeigt sich verständnisvoll, verweist in der Verantwortung allerdings immer auf den Nächsten in der Aufbauorganisation. Am Ende bleibt der Verbraucher, der eine Lüftungsanlage in seiner Liegenschaft eingebaut hat, die den gewünschten und erhofften Anforderungen leider nicht gerecht wird.
      Meine Behauptung halte ich aufrecht – von zehn Anlagen weisen neun bauliche Mängel auf.
      Gruß
      Vinzenz Weber
      Tel.: 01736292668

  3. Keine Frage: KWL-Anlagen mit WRG können ein wichtiger Beitrag zur Energieeinsparung und somit zum Klimaschutz sein. Jedoch gibt es am Markt auch KWL-Geräte ohne WRG: da bleibt die Energieeffizienz auf der Strecke. Aber auch bei den Geräten mit WRG gibt es solche und solche: Die DIN 1946-6 unterscheidet zwei Ausführungsvarianten: Variante G, die die Grundanforderungen erfüllt und Variante H, die die Hygieneanforderungen der VDI 6022 an die Herstellung der Geräte erfüllt. Variante H wird von der DIN 1946-6 zwar empfohlen, ist aber nicht verbindlich vorgeschrieben für die Wohnungslüftung. Somit haben wir schon bei den meisten Geräten, die in der Praxis eingebaut werden, ein erhebliches Hygiene-Defizit. Richtig kritisch wird es bei der Errichtung der Anlagen: von 133 überprüften Anlagen wiesen 133 (!) Hygienemängel auf. Und die Wartung: findet bei fast allen Anlagen nicht statt, trotz der Empfehlung in der DIN 1946-6. Hier ist Aufklärung bei den Verantwortlichen dringend angesagt. Die Hygiene Akademie bietet als einziges Schulungsunternehmen spezielle Hygieneschulungen für die Errichtung und den Betrieb von KWL-Anlagen an (siehe LüKK-Kalender).

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