Eigentlich sollte es eines der wichtigsten Ziele des Staates sein, so viele Bundesbürger wie möglich in die eigene Wohnung oder das eigene Haus zu bringen. Allein schon deshalb, weil die hohen und vermutlich weiter anziehenden Mieten für viele Menschen zu einem existenziellen Problem geworden sind. Aber auch Eigentum ist unerschwinglich geworden.
Die Notwendigkeit, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern, hat zuletzt noch zugenommen. Denn die rasant gestiegenen Bauzinsen, die nach wie vor hohen Immobilienpreise sowie die restriktivere Kreditvergabe durch die Banken machen es vielen Menschen fast unmöglich, sich den Traum von der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus zu verwirklichen.
Dazu kommt, dass die Ampelregierung vom selbstgesteckten Ziel, pro Jahr 400.000 Wohnungen zur Vermietung zu bauen, weit entfernt ist: In 2022 waren es knapp 300.000, in diesem Jahr wird allenfalls mit 250.000 Wohnungen gerechnet. Auch 2024 ist kaum Besserung in Sicht, die Fertigstellungszahlen dürften angesichts drastisch eingebrochener Baugenehmigungen weiter sinken.
Es gibt also gute Gründe für den Staat, eine Erhöhung der Wohneigentumsquote anzustreben und den Erwerb von privatem Wohneigentum gezielt zu unterstützen. Dazu gibt es viele Ideen, die in der Politik diskutiert werden. Zwei davon haben meines Erachtens das Potenzial, besonders schnell und wirksam zu sein.
Die gestiegenen Bauzinsen werden uns sicher noch länger begleiten. Zwar gibt es regelmäßig KfW-Programme für zinsverbilligte Kredite insbesondere für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Aber der richtige „Knaller“ wäre es, wenn man die steuerliche Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen bei selbstgenutztem Wohneigentum einführen würde. Um aus der Talsohle der Baukonjunktur herauszukommen, könnte man das zum Beispiel für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren einführen.
Bis auf das Bundesland Bayern mit einem Satz von 3,5 % fällt beim Erwerb von Wohnungseigentum die Grunderwerbssteuer zwischen 5 bis 6,5 % an. Ein weiterer Paukenschlag wäre daher die längst überfällige Abschaffung der Grunderwerbssteuer für den Ersterwerb von eigengenutztem Wohnungseigentum. In dieser Frage ist zuletzt Bewegung gekommen. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass die Länder für Erwerber selbstgenutzten Wohneigentums einen vom allgemeinen Grunderwerbsteuersatz abweichenden Steuersatz festlegen können. Dieser kann auch Null betragen. Man darf gespannt sein, ob die Länder der Regelung zustimmen und sie zur Förderung des Erwerbs selbstgenutzten Wohneigentums umsetzen.
Mein Fazit: Die Politik muss alle Hebel in Bewegung setzen, um der lahmenden Baukonjunktur auf die Sprünge zu helfen. Davon profitiert letztendlich auch die LüKK. Die steuerliche Absetzbarkeit von Schuldzinsen und die Streichung der Grunderwerbsteuer bei selbstgenutztem Wohnungseigentum wären sicher die richtigen Beschleuniger.
Was meinen Sie dazu?
Ich wünsche Ihnen wunderschöne, erholsame Sommerferien. Bleiben Sie gelassen und gesund!
Ihr Florian Fischer
florian.fischer@cci-dialog.de
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Guten Morgen Herr Fischer,
ich kann Ihrem Artikel nur beipflichten. Es müsste ein staatliches Ziel sein, sovielen Menschen wie möglich Wohneigentum zu verschaffen. Als einer der wichtigsten Gründe wird immer wieder die Kostenreduzierung im Alter genannt, um einer Mietzahlung zu entgehen. Das ist allerdings nur teilweise richtig, denn teure nicht aufschiebbare Reparaturen am Haus (Erneuerung der Heizung, Fenster, Dach, etc.) können das schnell konterkarieren.
Für mich gibt es da noch andere wichtige Ziele, gerade jüngere Menschen betreffend. Erstens muss es möglich sein, mit seiner Hände Arbeit auf eine eigene Immobilie hinzuarbeiten, diesen Traum haben viele, werden aber frustriert sein, wenn ein Ehepaar trotz zweier Vollzeitjobs es sich nicht leisten kann.
Und der zweite Punkt ist ein erzieherischer Faktor, nämlich Verantwortung zu übernehmen. Wer sich ein Haus kauft, muss damit unweigerlich Verantwortung übernehmen in vielerlei Hinsicht. Am Anfang liegt die Verantwortung in der Planung und Durchführung eines Hausbaus, dann darin Rechnungen zu bezahlen, und später wird jeder Hausbesitzer sowieso mit jährlich wiederkehrenden Rechnungen „beglückt“. Außerdem ist ein Hausbesitzer in seine Umgebung eingebettet und hat auch dort Verantwortung in Form von Straßenreinigung oder Mitspracherecht bei der Bebauung von Nachbarschaftsgrundstücken automatisch übernommen. Der alte Spruch „Eigentum verpflichtet“ ist die komprimierte Aussage für all dies. Vor allem führt die Anschaffung einer Immobilie auch dazu, dass die Denkweise eines Menschen auf Verantwortung gedreht wird und zwar dahingehend, dass er selbst für sich und sein Handeln verantwortlich ist. Für einen Staat sollte dies das Ziel sein, aber nicht alle Politiker sind glücklich mit selbstdenkenden Mitmenschen.
Übrigens: In den Niederlanden konnten früher Hypothekenzinsen unbegrenzt lang von der Steuer abgezogen werden, was es sogar Einzelpersonen (Alleinerziehende) ermöglichte, sich eine kleine Immobilie zuzulegen. Früh haben dort jüngere Paare sich eine Immobilie uugelegt. Mit wachsender Familie wurde diese dann oftmals verkauft, um in eine größere Immobilie umzuziehen. Leider hat der niederländische Staat dies Steuerregel abgeschafft, was es der heutigen Jugend schwerer macht, Eigentum zu erwerben.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Geier
Lieber Herr Geier,
danke für Ihren Kommentar. Ich bin da ganz bei Ihnen: Das Thema „Verantwortung übernehmen“ wird durch den Bau von Wohneigentum nochmal besonders gefördert.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Fischer
Hallo Herr Fischer,
zwei gute Ansätze in Ihrem Branchen Ticker Beitrag. Aber was machen wir mit Personen/Familien, die beruflich oder privat bedingt umziehen wollen/müssen? Die wären dann entweder lebenslang an die zuerst erworbene Immobilie gebunden oder müssten bei ihrem Umzug auf Miete umsteigen.
Viele Grüße
Michael Kauffeld
Lieber Herr Kauffeld,
danke für Ihr Feedback. Sie nennen da einen wichtigen Punkt: Was ist mit der Grunderwerbsteuer, wenn man aus welchen Gründen auch immer umzieht? Das kann man lösen, indem die Länder generell (nicht nur beim Ersterwerb) beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum auf die Grunderwerbsteuer verzichten. Ich befürchte aber, dass das den Ländern zu viel „Verzicht“ ist.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Fischer