Leserstimmen: Leser helfen Lesern und eine Neuausrichtung

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)
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Auf den Beitrag „Leser helfen Lesern: § 71a GEG (Gebäudeenergiegesetz) bereitet Kopfschmerzen“ hat es eine erste Reaktion gegeben. Darüber hinaus hat die Neuausrichtung des Führungsteams von Mitsubishi Electric unsere Leser beschäftigt. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: § 71a GEG (Gebäudeenergiegesetz) bereitet Kopfschmerzen“ vom 8. April (siehe cci271488) geht es dieses Mal um einen Mitarbeiter des Hochbauamts der Hansestadt Greifswald, der Probleme mit der Auslegung und Anwendung des § 71a „Gebäudeautomation“ im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat. Mit seinen Fragen hat er sich hilfesuchend an cci Branchenticker gewandt. Er schreibt, dass im Augenblick kein Fachplaner den mittleren Automationsgrad gemäß DIN V 18599 einer geplanten Anlage angeben und diesen mit dem gesetzlichen Grenzwert abgleichen könne. Und das ist nicht sein einziges Problem mit dem GEG.

Daraufhin hat sich Olaf Mayer gemeldet: „Sehr geehrter Mitarbeiter im Hochbauamt, Sie sind nicht der erste und werden auch nicht der letzte sein, der mit dem GEG 2024 zu kämpfen hat. Aus meiner Sicht ist es eigentlich klar geregelt … Es gilt für alle Gebäude (Nichtwohngebäude die nach 01.01.2024 beantragt worden sind) und (zwar von mehr als 290 kW).

Frage 1: § 71a Gebäudeautomation
(1) Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ausgerüstet werden. Satz 1 ist auch für ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW anzuwenden.

§ 111 Allgemeine Übergangsvorschriften
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind nicht anzuwenden auf Vorhaben, welche die Errichtung, die Änderung, die größere Renovierung, die Erweiterung oder den Ausbau von Gebäuden zum Gegenstand haben, falls die Bauantragstellung oder der Antrag auf Zustimmung oder die Bauanzeige vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgte.

Frage 2: Nur für beheizte Räume und nicht für Kellerabgänge und Kellervorräume sind keine beheizten Geschosse im Sinne dieser Regelung, soweit sie nur indirekt beheizt sind.
Anlage 2 (zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1769 – 1773) für Gebäudeautomation Klasse C nach DIN V 18599-11: 2018-09

Frage 3: Die DIN V 18599 schuldet diesen Dienst. Im Umkehrschluß fällt diese Berechnung nicht ein.
Anlage 11 (zu § 88 Absatz 2 Nummer 2)
Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1791 – 1792)

Anlage 6 (zu § 32 Absatz 3)
Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für
ein zu errichtendes Nichtwohngebäude (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1782)

Das wären so die Anhaltspunkte, um den Primärausstoß zu berechnen. Über diesen Weg wäre die ‚Primärenergie-Klammer‘ zur Zeit so aufzulösen.
Mit gutachterlichen Gruß Olaf Mayer“

Am 17. April haben wir in der Meldung „Mitsubishi Electric: Neuausrichtung des Führungsteams“ (siehe cci272050) über die personellen Veränderungen bei Mitsubishi Electric berichtet. Die hatten ihr Führungsteam neu ausgerichtet, um der wachsenden Division „Living Environment Systems“ mit ihrem Produktprogramm rund um die Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Kältetechnik gerecht zu werden.

Lars Brunken, Geschäftsführer der KLK Kundendienst und Montage GmbH sowie der KLK Handel und Planungs GmbH, gratuliert zu diesem Schritt: „Mitsubishi Electric (ME) hat mit seiner jüngsten Neuausrichtung erneut bewiesen, dass der langjährige Aufbau einer stabilen Managementebene entscheidend ist. Dieses Managementteam besteht aus erfahrenen und kompetenten Mitarbeitern, die nicht nur die Märkte und Kunden exzellent verstehen, sondern auch auf Marktgeschehnisse effektiv reagieren können. In der LüKK wird man lange suchen müssen, um einen Hersteller mit einem ähnlichen Produktportfolio zu finden, der so auf die eigenen Stärken setzt, oftmals wird lieber der Personalberater beauftragt, solche wichtigen Stellen zu besetzen. Das Management-Team, bestehend aus drei deutschen Branchenprofis, war verantwortlich für das herausragende Ergebnis von 2023 – das beste in der Geschichte von ME. Dieses Ergebnis wurde maßgeblich durch ein hervorragendes Produktangebot unterstützt, das die Qualität und Innovationskraft von Mitsubishi Electric unterstreicht. Der gleitende Übergang in der Führung, und die zukünftige Unterstützung durch Herrn Thiesens beratende Funktion, demonstriert, wie optimaler Wandel beziehungsweise Zukunft gestaltet werden kann. Herzlichen Glückwunsch an Herrn Thiesen für diese strategisch wichtige Entscheidung sowie an Herrn Schuhmann, Herrn Peled und Herrn Hofer.“

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