Die vermutlich erste Podcast-Sammlung der LüKK hat unsere Leser beschäftigt, genauso wie ein fast drei Jahre alter Meinungsbeitrag von Sabine Andresen, bei dem es um das „Lebensmittel Luft“ geht. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
Im Dezember hat die Redaktion die LüKK-Community dazu aufgefordert, Podcasts rund um TGA- und LüKK-Themen zu empfehlen. Die Meldung „Die LüKK-Podcast-Sammlung ist da“ (siehe cci288271) in der Weihnachtsausgabe von cci Branchenticker wartet mit zahlreichen interessanten Podcasts aus „unserer“ Branche auf.
Sehr zur Freude von Dan Hildebrandt, der selbst noch einen Podcast beisteuern möchte: „Hallo Frau Andresen, über die Podcast-Sammlung habe auch ich mich sehr gefreut. Ich hätte noch eine Ergänzung. Der Podcast ‚Der Kältekreisläufer‘ ist sehr lehrreich und es gibt ihn bereits seit 2021. Hier ein Link dazu. Vielleicht können Sie diesen noch mit in die Sammlung aufnehmen.“ (Anm. d. Red.: Wir haben die LüKK-Podcast-Sammlung um den „Kältekreisläufer“ ergänzt).
In einem älteren Meinungsbeitrag „Das wichtigste Lebensmittel“ (siehe cci147431) hatte Sabine Andresen 2022 die Kampagne „Lebensmittel Luft“ des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK) aufgegriffen. Auf der Startseite der Kampagne ist auch heute noch zu lesen: „Luft ist unser wichtigstes Lebensmittel! Rund 80 % unserer Zeit verbringen wir in Innenräumen. Und deshalb müssen wir peinlich genau darauf achten, an die Innenraumluftqualität höchste Ansprüche zu stellen!“
Fast drei Jahr nach dem Erscheinen des Meinungsbeitrags hat sich nun Jens-Haijo Heiken zu Wort gemeldet und angemerkt: „Zieht man die lexikalische Bedeutung des Begriffs ‚Lebensmittel‘ heran, bezeichnet man damit die Ernährung des Menschen, also die Zufuhr von Lebensmitteln (Nahrungsmittel, Getränke, Trinkwasser). Strenggenommen ist ‚Luft ist ein Lebensmittel‘ eine dankbare Metapher für unsere Branchen, Umweltüberwachung und WHO. Ernstgenommen sollte man den ernährungsbezogenen Begriff ‚Lebensmittel‘ auf die Qualität unserer Atemluft erweitern. Im Lexikon und in den EU-Richtlinien.“
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