Leserstimmen: Meinung(en) zum GMG und eine Formulierung

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

In seinem Meinungsbeitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz hat sich Florian Fischer darüber geärgert, wie leichtfertig die Politik hier Chancen verspielt, die für die Gebäudeautomation entscheidend wären. Das hat die Leser von cci Branchenticker beschäftigt. Genauso wie die Überschrift einer Personalmeldung. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Dass der § 71a zur Gebäudeautomation im Eckpunktepapier des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) gestrichen wurde, ist nach Ansicht von Florian Fischer kein Kavaliersdelikt, sondern ein strategischer Fehler. In seinem Meinungsbeitrag „GMG und Gebäudeautomation – Warum die Politik jetzt die Weichen falsch stellt“ (siehe cci320727) vom 18. März appelliert er an die Politik, mit dem GMG ein Signal zu setzen und die Gebäudeautomation als zentralen Baustein der Energiewende zu stärken. Daraufhin haben sich mehrere Leser zu Wort gemeldet.

So schreibt Ulli Precht: „Vielleicht sagt sich die Politik: Das regelt der Markt. Die explodierenden Energiekosten sorgen schon dafür, das der Investor/Kunde hier etwas dagegen tun will. Vielleicht ist es ja eine Bürokratieabbau-Strategie? Ergo, da sind wohl ,Nicht-Fachleute‘ am Werk. Das GEG §71a hat es deutlich vereinfacht, in den Projekten herzuleiten, warum Gebäudeautomation sein muss. Man kann es auch anders herleiten, recht aufwendig und mit Umwegen über andere Normen/Vorgaben – so mussten wir das vorher ja auch machen. Wir als Gebäudeautomatisierer sind noch unsichtbarer als andere TGA, die hinter einer Gipskartonplatte vom Architekten versteckt wird. Sehr komplex, keiner versteht es und man kann es meist nicht mit ,Siri‘ steuern (vor allem ,nicht private Objekte‘). Und sie stehen in aller Regel mit als erstes auf der Streichliste der Kosteneinsparung – das Gebäude könnte man ja auch ohne nutzen. Aber wie will ich ein Gebäude energieeffizient betreiben, wenn ich nicht weiß, was los ist in meinem Gebäude, wenn man zum Beispiel nicht erkennt, das in einem ungenutzten Raum, die Heizung voll auf ist, oder gar bei geöffneten Fenster geheizt wird. Es wäre Schade um die Chancen.“

Dazu merkt Fischer an: „Ein Motor ohne Motormanagement ergibt ja auch keinen Sinn!“

Auch Prof. Christian Fieberg hat den Meinungsbeitrag kommentiert: „Um im Bild zu bleiben: Die Politik stellt keine Weichen. Das würde ja bedeuten es gibt passende Schienen (also eine Wahl für den ,Zug nach Nirgendwo‘). Stattdessen sehe ich hinter der Weiche einen Prellbock, auf den wir zufahren. Dieser Prellbock ist die EU-Kommission und die EPBD, die Deutschland zur Kasse bitten, wenn wir unsere CO2-Ziele verfehlen werden. Dass das im Gebäudesektor der Fall sein wird, daran zweifel ich nicht mehr. Kollateralschäden entstehen bei den Unternehmen, den Auftraggebern und nicht zuletzt in der Gesellschaft durch fehlgeleitetes Engagement im Klimaschutz.“

Fischer nimmt das auf und merkt an: „Prellbock ist ein schönes Bild!“

Der neuste Kommentar kommt von Marcel Blumenthal: „Schaut man in den Entwurf und sucht in dem PDF nach Gebäudeautomation (GA) findet man dieses Wort tatsächlich, auch im Bereich Wohngebäude. Nun fällt auf, das man als Basis des Referenzgebäudes auf Automationsgrad C gegangen ist und dann auch noch auf einen Stand der DIN V 18599-11 von 2018. Äußerst hinderlich dabei ist, das diese DIN als Basis für die Bestimmung vom gesetzlich geforderten Automatisierungsgrad von Gebäuden im Oktober 2025 durch die DIN/TS 18599-11 ersetzt wurde. Das führt dazu, das der gesetzliche Nachweis mit einer alten Norm geführt wird und die neue Norm, die nun auch die 5-%-Grenze für energetisch nebensächlichen Anlagenbestandteile besser darstellen kann, zur Beschäftigungstherapie für Ingenieure degradiert wird.
Weiter heißt es zum Beispiel im § 25: ,Eine Gebäudeautomation der Klassen A oder B nach DIN V 18599-11: 2018-09 kann zugrunde gelegt werden, wenn das zu errichtende Gebäude mit einem System einer dieser Klassen ausgestattet ist.‘ Das dumme dabei ist, das diese Norm nie dafür gedacht war, einen Gesamtautomationsgrad A oder B zu berechnen. Stattdessen betrachtet sie Einzelsysteme und ordnet ihnen jeweils einen Automationsgrad zu, aber nie über alles. Schade, dass man nun wieder die alte ungeeignete Norm referenziert. Dabei hätte man doch mit der DIN EN ISO 52120 ein Werkzeug gehabt. Auch kann nur über diese verbale Krücke im § 25 eine Verbindung zu Heizungsanlagen hergestellt werden. Ansonsten scheint Energieeffizienz bei Wärmeerzeugung, Verteilung und Übergabe keine Bedeutung zu haben. Wenn man bedenkt, wer hier die Feder führt, erscheint das aber auch nicht weiter erstaunlich.
Das nächste Suchergebnis findet sich im § 74 Betreiberpflicht. Hier wird die GA zum Lockmittel degradiert, auf die energetischen Inspektionen verzichten zu dürfen. Allerdings hat man hier nun die Grenze von 290 kW auf 12 kW abgesenkt. Entweder ich habe hier gründlich was missverstanden oder das ist ein erheblicher Eingriff in den Bestand weit unterhalb der ursprünglichen ,Schutzgrenze‘ von 290 kW – und ein riesiger Investitionsstau. Auf der anderen Seite könnte man vermuten, dass man darauf abstellt, das ENEV, GEG und nun GMG zu jeder Zeit zahnlose Tiger waren und sind, weil die Strafen bedeutungslos im Vergleich zu den Investitionskosten sind und die Umsetzungskontrolle irgendwo in den unteren Bauaufsichten versandet. Im Absatz 4 aus dem § 74 wird das sogar auf Wohngebäude ausgerollt, aber im Zusammenhang mit RLT oder Klimaanlagen.
Dann gibt es in der Begründung eine Aussage zu §15, 25: Hier heißt es, dass das GA verwendet werden könne (muss aber nicht) , auch bei Wohngebäuden. Man spricht nun von ambitionierten Systemen. Das erscheint recht spannend, wenn man bedenkt´, wie lange die GA schon existiert, auch in der EPBD. Auch hier wieder der falsche Normenverweis! Erschreckend ist die Begründung zu § 74 (3): ,Die weitergehenden Regelungen der novellierten EU-Gebäuderichtlinie, etwa zur verpflichtenden Ausstattung von großen Nichtwohngebäuden mit Systemen für die Gebäudeautomation und Gebäuderegelung können noch nicht umgesetzt werden. Zunächst muss untersucht werden, wie die Vorgaben wirtschaftlich und technisch machbar umgesetzt werden können. Die Vorgaben müssen erst nach 2020 umgesetzt werden.‘ GA kann noch nicht umgesetzt werden? Aber das tun wir doch schon! Und warum tut man hier so, als wenn das überraschend aus Brüssel reingeflattert kam? Seit 2011 steht die GA in der EPBD (man korrigiere mich gerne, ich hab jetzt mal geschätzt). Das das ab 2020 umgesetzt werden muss erscheint sehr belustigend. Ich denke, hier ist 20230 gemeint. Also typisch Politiker, nach meiner Legislatur ist alles möglich, bis dahin bediene ich meine Spender.
Wenn man bedenkt, wie viele Firmen und Fachleute in diesem Bereich arbeiten, wie viel Potenzial im Bereich Energieeffizienzsteigerung in der GA liegt, also ein aktiver Beitrag zur Emissions- und Kostensenkung im Gebäudesektor. Und dann sieht,  was die Fossil-Lobbyistin Frau Reiche daraus macht, dann ist das aus meiner Sicht ein Frontalangriff auf den Standort Deutschland. Viel lieber wird die Abhängigkeit von Fossilimporten in Höhe von 75 Mrd. €/a ? zementiert und der Endkunde an die Bio-Treppe, die eigentlich Kostentreppe heißen müsste, gefesselt. Politisch motivierte Grabenkämpfe entlang der ,Idiologielinie‘ zerstören Klimaschutz und den Industriestandort Deutschland. Im Zusammenhang mit diesem Urteil zum Klimaschutz des BGH erinnert mich der GMG-Entwurf an das Vorgehen im Zusammenhang der PKW-Maut.“

Die Swegon Group hat Eva Karlsson Anfang März zur Geschäftsführerin ernannt. Sabine Andresen hatte der Meldung vom 11. März die Überschrift „Swegon Group nun unter weiblicher Führung“ (siehe cci319770) gegeben.

Daraufhin schrieb Leser Peter Rietschel: „Das ist ja schön, aber warum muss in der Titelzeile als erstes auf das Geschlecht der neuen CEO hingewiesen werden? Warum muss das noch immer ganz oben als Besonderheit herausgestellt werden? Könnte das nicht bitte einfach als ganz normal hingenommen werden? Das Geschlecht sollte in diesem Zusammenhang etwa genauso wichtig sein, wie die Frage, ob der oder die neue CEO eine Brille trägt oder nicht! Bin gespannt auf die Reaktionen …“

Die Antwort von Andresen: „Lieber Herr Rietschel, das ist ein interessanter Gedanke. Sagen wir es so: Wäre Swegon jahrelang unter weiblicher Führung gewesen, hätte ich geschrieben: ,Swegon Group nun unter männlicher Führung‘. Aber da Sie das Thema ansprechen. Eine Selbstverständlichkeit ist es immer noch nicht, dass Frauen an der Spitze von Unternehmen stehen. Gerade in Deutschland. In Schweden schon. Das können Sie hier sehen. Herzliche Grüße aus der Redaktion von cci Branchenticker.“

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