Der Meinungsbeitrag zur jüngsten Vereinbarung zwischen dem Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) und dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) hat unserer Leser beschäftigt. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
In ihrem Meinungsbeitrag „Endlich neue Aufgaben für den Schornsteinfeger“ vom 10. April (siehe cci271612) zeigt sich Sabine Andresen positiv überrascht über die Vereinbarung zwischen BIV und ZIV. Schornsteinfeger und Kälteanlagenbauer wollen künftig enger zusammenarbeiten. So sollen in Zukunft qualifizierte Schornsteinfegerbetriebe im Rahmen der Effizienzprüfung an Wärmepumpen auch die Dichtheit des Kältemittelkreislaufs überprüfen. Andresen findet dieses „Joint Venture“ wunderbar, denn „es reißt auch Mauern ein und lässt ganz neue Möglichkeiten der sinnstiftenden Zusammenarbeit zu“.
Dem pflichtet Daniel Lübeck bei: „Gute Initiative aus meiner Sicht. Die Frage, die sich mir stellt, ist ob die Berufsbezeichnung ‚Schornsteinfeger‘ dann noch einen Sinn macht oder hier nicht eine neue Bezeichnung gefunden werden sollte, wenn diese sich vom Berufsbild entfremdet. Andere Branchen haben es ja schon vorgemacht (KFZ-Mechatroniker …).“
Boris Mahler findet es grundsätzlich gut, „Schornsteinfeger in Kältetechnik zu qualifizieren (…) – aber die Initiative geht leider in die falsche Richtung! Ich brauche keinen Schornsteinfeger, der jährlich überprüft, ob meine Anlage dicht ist – und dann aber das Problem nicht beseitigt. Die Prüfung kann man mit einem Blick auf die Arbeitszahl/Effizienz genauso gut hinbekommen (hier wäre es viel wichtiger mehr Aufmerksamkeit drauf zu lenken und ein zentrales Übersichtsportal zu schaffen). Die allermeisten Anlagen haben über viele Jahre überhaupt kein Problem mit Dichtheit- und dann passiert das gleiche wie bei meinem (modernen) Kachelofen: Der Schornsteinfeger besteht jährlich darauf, diesen zu überprüfen, um dann festzustellen, dass seit mittlerweile 7 Jahren alles in Ordnung ist und er nicht ein Krümel Asche rausholen muss … Dr. Boris Mahler Geschäftsführer EGS-plan“
Auch Christoph Brauneis hat sich dazu geäußert: „Es werden aus meiner Sicht nicht allzu viele Wärmepumpen betroffen sein, an denen ein Schornsteinfeger eine Dichtheitskontrolle machen wird. Vorweg meine grundsätzliche Position zum Thema: Kooperationen zwischen einzelnen Gewerken der Gebäudetechnik sind aus meiner Sicht absolut sinnvoll und sollten auf Verbändeebene und im Einzelfall vor Ort zwischen Fachbetrieben zum Beispiel aus dem SHK- und Kältehandwerk weiter ausgebaut werden. Dass jetzt Schornsteinfeger mit dem Segen ihres Dachverbands und des BIV Dichtheitsprüfungen an Wärmepumpen machen dürfen, ist also ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser Segen heißt übrigens nicht, dass Schornsteinfeger aufgrund ihrer Berufsbezeichnung einfach so die Erlaubnis erhalten, Dichtheitskontrollen durchzuführen, sondern sie müssen wie andere auch eine Sachkundequalifikation erwerben. Das dürfen übrigens auch Betreiber und Servicemitarbeiter. Das heißt aber jetzt nicht, dass sich Schornsteinfeger ein riesiges neues Geschäftsfeld erschlossen hätten. Ich empfehle hier die Lektüre der novellierten F-Gase-Verordnung, in der ja die regelmäßigen Dichtheitsprüfungen beschrieben werden. Propan-Wärmepumpen müssen genauso wenig auf Dichtheit kontrolliert werden wie hermetisch geschlossene Wärmepumpen mit fluorhaltigen Kältemitteln, wenn sie in Privatgebäuden installiert sind und weniger als 3 kg Füllmenge haben (was bei den meisten Anlagen der Fall sein wird). Und bei anderen Wärmepumpen gelten die bekannten Grenzen (Füllmenge mit mehr als 5 t CO2-Äquivalent oder mehr als 1 kg HFO-Kältemittel). Das betrifft im Privatsektor auch nur Anlagen mit Hoch-GWP-Kältemitteln. Da bleibt dann nicht mehr viel übrig für den Kaminkehrer. Fazit: Die Verbände-Kooperation ist begrüßenswert, zeugt von der Bereitschaft zur Zusammenarbeit, hat aber eher eine politische als eine praktische Bedeutung.“
Mitglieder von cci Wissensportal können Artikel direkt kommentieren. Nichtmitglieder können uns ihre Anmerkungen zusenden (redaktion@cci-dialog.de). Bei per E-Mail eingesendeten Kommentaren setzen wir Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung voraus. Vielen Dank! Schreiben Sie uns gerne.
Lesen Sie die obigen Kommentare in voller Länge unter den jeweiligen Artikeln.
Übrigens: Unter dem Reiter „Kommentare“ stellt die Redaktion chronologisch alle Kommentierungen und die dazugehörigen verlinkten Beiträge online – übersichtlich und auf einen Blick erfassbar.
cci271729
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.