Leser helfen Lesern: Gilt hier die Pflicht zur energetischen Inspektion?

(Abb. © banphote/adobe.stock.com)

In der heutigen Frage eines Lesers an die Leser von cci Branchenticker geht um ein interessantes „Detail“ zum Thema energetische Inspektionen an Klimaanlagen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Im Gebäudeenergiegesetz, wie auch in der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV), werden energetische Inspektionen an Klima- und Kühlanlagen und -geräten mit thermischen Leistungen ab 12 kW vorgeschrieben. Dazu fragt ein Leser wie folgt:
„Bei uns häufen sich derzeit die Anfragen von Betreibern hinsichtlich der Inspektionspflicht von Anlagen, insbesondere im Fall von kombinierten Klima- und Lüftungsanlagen. Am besten lässt sich die Frage an einem Praxisbeispiel beschreiben:
Ein Gebäudebereich, zum Beispiel eine Bürofläche, wird mittels eines Split-Klimageräts gekühlt und zusätzlich mit einer Lüftungsanlage ohne Kühlfunktion belüftet. Das Split-Klimagerät hat eine Kühlleistung von mehr als 12 kW, die Inneneinheit ist als Sekundärluftklimagerät ausgeführt. Zur Gewährleistung des Mindestluftwechsels wird diese Zone zudem mit einer Lüftungsanlage (Zu-/Abluftanlage ohne Kühlfunktion) belüftet.
Wäre bei dieser Anlagenkonstellation die Lüftungsanlage im Rahmen der energetischen Inspektion ebenfalls einer vollständigen Inspektion zu unterziehen?“
Gibt es in unserer Leserschaft Antworten auf diese Frage? Antworten Sie gerne per E-Mail an redaktion@cci-dialog.de oder über die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag. Vielen Dank dafür.

Übrigens veranstaltet die cci Dialog GmbH regelmäßig zweitägige Schulungen (Theorie und Praxis) zu „Energetische Inspektion von Klimaanlagen in Nicht-Wohngebäuden gemäß GEG 2020 – §§ 74 bis 78“. Die nächsten Termine und das Programm finden Sie hier.
Eine ausführliche Zusammenfassung der DIN SPEC 15240 „Energetische Inspektion von Klimaanlagen“, auf die das GEG verweist, finden Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci76433.

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Ein Kommentar zu “Leser helfen Lesern: Gilt hier die Pflicht zur energetischen Inspektion?

  1. Meiner Meinung nach gilt für die die Lüftungsanlage, wenn sie tatsächlich nicht selbst über eine eigene Kühlfunktion (z.B. Direktverdampfer) verfügt, keine Inspektionspflicht nach GEG. Das Split-Klimagerät sowie das Sekundärluftklimagerät dagegen sind unabhängig von der Lüftungsanlage zu betrachten und zu inspizieren, soweit sie der Raumkühlung (und nicht der Bereitstellung von Prozesskühlung) dienen. Die Definition einer kombinierten Lüftungs- und Klimaanlage bezieht sich nur auf eine Anlagenkombination aus Zu- und Abluftventilator mit Kühlfunktion. In dem Falle des Beispieles handelt es sich jedoch um voneinander getrennte Anlagen, auch wenn diese den selben Raum versorgen. Die auf dem Infoportal des BBSR publizierten GEG-Auslegungsfragen sowie auch die GEFMA-Richtlinie 124-5 können hier weitere Hilfestellung bei der Interpretation der Inspektionspflicht von verschiedenen Anlagenkonstellationen geben.

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