Überraschend: Endfassung der BEG-Förderrichtlinien veröffentlicht

Das BEG fördert im Bereich „Einzelmaßnahmen“ den Einsatz von Wärmepumpen, die bestehende Öl- oder Gasheizungen ersetzen, mit maximal 40 % der Kosten. (Abb. © Marco2811/stock.adobe.com)

Sehr kurzfristig und überraschend für viele Verbände und Organisationen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am Freitag, den 9. Dezember, die vorläufigen Endfassungen der Dokumente zur Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst die drei Teile „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Einzelmaßnahmen“. Dazu hat das BMWK Ende Oktober Entwürfe zur Neufassung und Weiterführung der BEG veröffentlicht, über die cci Zeitung in Ausgabe 14/2022 (13. Dezember) ausführlich berichtet. Nun erschienen am 9. Dezember die (vorläufigen) Endfassungen der neuen BEG-Dokumente, die ab 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen. Dazu hatte das BMWK kurzfristig am 12. Dezember von 16 bis 17 Uhr zu einem Online-Meeting “BEG 2023 – Information, Anhörung und Diskussion“ eingeladen, an dem rund 200 Personen teilgenommen haben. Wie Teilnehmer gegenüber cci Branchenticker berichten, war bei dem Meeting die Stimmung durchaus angespannt: Dem Ministerium wurde unter anderem vorgeworfen, viele Einsprüche und Korrekturwünsche, die Fachverbände und Organisationen zum Ende Oktober veröffentlichten Entwurf der BEG eingereicht haben, nicht oder nur unzureichend in die Endfassung eingearbeitet zu haben. So wird zum Beispiel im BEG zur Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen gefordert, dass deren Jahresarbeitszahlen nach VDI 4650 zu berechnen sind: Dies ist aber technisch unmöglich, weil die VDI 4650 nur für wasserbetriebene Wärmepumpen und nur für Wohngebäude gilt. Ein weiterer Kritikpunkt bei dem Meeting war, dass die vorgesehene Fördersumme zur Umsetzung der BEG angesichts der großen Herausforderungen, zum Beispiel durch die politisch gewünschten Installationen von 500.000 Wärmepumpen pro Jahr, kaum ausreichen werde.
Die Endfassung der BEG soll Ende 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Ob vom BEG-Status „9. Dezember“ bis zur Endfassung noch Korrekturwünsche und Anregungen der Verbände aufgenommen werden, ist ungewiss. Gegebenenfalls könnten aber wichtige Korrekturen oder Verfahrensempfehlungen später in den erläuternden FAQ (Fragen und Antworten) zur BEG aufgeführt werden.

Die Endfassungen der drei BEG-Dokumente „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Einzelmaßnahmen“ mit Bearbeitungsstand 9. Dezember finden Sie in den Anlagen unter dieser Meldung.

Die drei Entwürfe zur BEG von Oktober finden Sie unter in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci189741.

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