Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen
Die nachfolgende Zusammenfassung der Richtlinie wurde für cci Wissensportal von Patrick Günther erstellt.
Erscheinung
2020-07
Umfang, Kosten
40 Seiten , 104,80 € (vdi.de)
Vorsitzender
Prof. Dr.-Ing. Rainer Hirschberg VDI, Wiesbaden
Inhalt
Diese Richtlinie stellt die Anforderungen an den Umfang der Unterlagen dar, die im Rahmen der Planung, Ausführung oder Betreiben eines Projekts der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zu erstellen sind. Es wird verdeutlicht, wie die im Rahmen der Projektabwicklung jeweils zu erstellenden Unterlagen für die beteiligten Kreise (z.B. Bauherrn/Auftraggeber, Architekten, Fachplaner, ausführende Firmen, Betreiber) inhaltlich beschaffen sein müssen. Der Inhalt der zu erstellenden Unterlagen ist in gewerbebezogenen Dokumentationstabellen zusammengefasst und konkretisiert. Die Informationen die sich in den Unterlagen befinden sollten werden Tabelarisch aufgezählt. Dabei steht in der Spalte die Planungs- beziehungsweise Erstellungsphase. Grundsätzlich unterliegen die jeweiligen Planungsphasen einer Abfolge, das heißt, der Beginn einer einzelnen Phase bedingt den Abschluss der vorgelagerten Phase. Damit ist eine effiziente Umsetzung gewährleistet, da der Verfasser der jeweiligen Planungsphase darauf vertrauen kann, dass ihm eine vollständige und abgeschlossene Dokumentation aus den vorgelagerten Phasen zur Verfügung steht. Des Weiteren werden auch die Schnittstellen zwischen den jeweiligen Gewerken der TGA untereinander aufgezeigt und die Voraussetzung für jede Dokumentationsphase dargestellt. Die Gliederung orientiert sich dabei an Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C). Den Preis für das Erstellen der Dokumentation wird vertraglich vereinbart.
Die folgende Zusammenfassung dient als Orientierungshilfe. Auf Basis der Zusammenfassung kann der Nutzer schnell beurteilen, welche Bedeutung die behandelte technische Regel für seinen beruflichen Alltag hat.
Leistungsphasen /Inhalte | Grundlagenermittlung | Vorplanung |
---|---|---|
Zielvorgaben: Beschreibung der mit den Dokumenten der jeweiligen Planungsphase zu erreichenden Ziele | Darstellung und Dokumentation der Aufgabenstellung anhand der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers sowie der Planungsrandbedingungen | Dartsellung und Dokumentation der Lösung und alternativer Lösungsmöglichkeiten zur Erreichung der Nutzenanforderung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus den anerkannten Regeken der Technik. |
Artikelnummer: cci89907
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Grundsätzlich finde ich eine solche Norm richtig, habe aber folgende Anmerkungen:
• Wo wird das Format beschrieben in welcher Form die Dokumentation übergeben wird.
Grundsätzlich finde ich eine solche Norm richtig, habe aber folgende Anmerkungen:
• Wo wird das Format beschrieben in welcher Form die Dokumentation übergeben wird.
Beispiel: der Bauherr bzw. sein Vertreter bekommt alle Unterlagen eingescannt als PDF, wie soll der Bauherr in Zukunft seine Dokumentation weiterpflegen, wo sind die Hinweise auf CAD/BIM Formate, Word-Dokumenten, Excellisten, ….?
• Die Norm besteht vorwiegend aus einer Excel-Tabelle, die in dieser Darstellung sehr unübersichtlich ist, warum wird für 104,80 € nicht die Excel-Tabelle mitgeliefert?
• Grundsätzlich, warum zahlt man 104,80 € für einen Entwurf, in der Endfassung zahle ich nochmals > 104,80 €?
• Alle technischen Gewerke haben ähnlich Anforderungen an Ihre Dokumentation, wie: Funktionsbeschreibung, Schemadarstellung, Komponentenlisten, … Hier wurde durch wiederholtes Kopieren und Einfügen ein unübersichtliches Werk geschaffen.
• Es gibt Normen z.B. die DIN EN 12599 die sehr detailliert die Inhalte einer RLT-Dokumentation beschreibt, warum wird nicht auf diese und andere Normen und dessen Inhalte verwiesen.
• Warum wird im Gewerke Kälte oder Heizung nicht auf das Thema der Materialverwendung und Wasserqualität und damit eingehenden Korrosionen eingegangen, eine sehr wichtiges Nachhaltiges Thema zur Funktion der gesamten Anlagentechnik. Hier muss eine fortschreibende Dokumentation und Bewertung erfolgen.
• Das Thema Energieeffizienz z.B. von Einzel-Komponenten braucht in der heutigen Zeit auch nicht dokumentiert werden, wir arbeiten ja in der TGA-Technik, sorry dass konnte ich mir nicht verkneifen.-)
• Die Liste der Lücken kann man sicher noch viel weiterführen, hoffe auf regen Austausch.
Im Großen und Ganzen muss ich sagen eine überarbeitete Norm mit viel Theorie und wenig praxisnaher Verwendbarkeit.
Resümee eines Praktikers: Thema verfehlt, bitte komplett überarbeiten sonst Note 5 bis 6.
Strangschemata sollten – wie bisher auch – höhenmaßstäblich dargestellt werden – sie bieten ergänzend zu den flächendeckenden Grundrisszeichnungen die Möglichkeit, die Gebäudetechnik in der dritten Dimension darzustellen. Insbesondere sind sie dann das geeignete Hilfsmittel für die Erstellung und für die Nachvollziehbarkeit insbesondere von Druckverlustberechnungen. Außerdem unterstützen höhenproportionale Strangschemta in flüssigkeitsführenden Wärmeträgersystemen die Konstruktion von Entleerungs- und Entlüftungseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Druckhaltung. Der Höhenmaßstab beträgt dabei üblicherweise 1:50.