Am 17. Juli veröffentlichte cci Branchenticker die Meldung „NRW fördert Lüftungsanlagen mit WRG“. Ich meine, das ist eine hervorragende und zur Nachahmung empfohlene Maßnahme, die zur besseren Verbreitung dieser sehr effizienten Technik zum Einsparen von Energie und CO2 beitragen kann. Aber diese regional begrenzte NRW-Aktion geht mir nicht weit genug. Da muss mehr passieren.
Seit Jahren verweisen LüKK-Organisation gebetsmühlenartig darauf, dass durch den Betrieb von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung (WRG) erhebliche Einsparungen an Heizenergie und CO2-Emissionen erreicht werden. Diese Aussage wurde nun erneut durch eine Studie des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung (ITG), Dresden, bestätigt: Lüftungen mit WRG können in Bestandswohnungen den Verbrauch an Heizenergie und die damit einhergehenden CO2-Emissionen um rund 15 bis 20 % verringern. Eine ausführliche Zusammenfassung dieser Studie gibt es unter der Artikelnummer cci249786. Mit Arbeitszahlen zwischen 10 bis 20 haben Lüftungen mit WRG eine um den Faktor 3 bis 5 bessere Effizienz als Wärmepumpen. Ich meine, das sind Fakten, die bei den Diskussionen über möglichst ökologische, nachhaltige Heizsysteme und Emissionsminderungen überzeugen. Zudem sorgt eine maschinelle Wohnungslüftung durch den kontinuierlichen Außenluftwechsel und die Luftfiltration für eine gute Raumluftqualität und ein stetiges Abführen überschüssiger Feuchte aus den Räumen.
Offensichtlich haben diese Argumente die Politiker in Nordrhein-Westfalen überzeugt: In der Kampagne „progres.nrw“ gibt es ein eigenes Förderprogramm für Lüftungsanlagen mit WRG (siehe cci250289). Bis Mitte 2024 können Förderanträge für zentrale und dezentrale Geräte und Systeme zur Lüftung mit WRG gestellt werden. Die Förderbeiträge betragen je Gebäude oder Wohneinheit bis 1.000 € im Neubau und bis 2.000 € im Bestandsbau. Dabei ist auch eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zulässig. So kann durch beide Förderungen ein erheblicher Teil der Investitionskosten gedeckt werden.
Auch wenn ich das NRW-Beispiel zur Förderung der Lüftung mit WRG sehr lobenswert finde und es weiteren Bundesländern zum Nachahmen wärmstens empfehle: bei allen derzeit diskutierten Maßnahmen zum Energiesparen in Gebäuden findet die Wohnungslüftung meiner Meinung nach in der Politik und in der Öffentlichkeit bislang viel zu wenig Beachtung. Es wird Zeit, dass Wohnungslüftung mit WRG als ein sehr effizientes und wichtiges System zum Einsparen von Energie und CO2 endlich in Gesetzen, Verordnungen und Förderprogrammen den Stellenwert erhält, der ihr seit langem zusteht – zum Beispiel durch eine Pflicht bei Neubauten und Modernisierungen. Angesichts Überlegungen der Politiker, die Kosten für Wärmepumpen bis zu 80 % zu fördern, ist mir die derzeitige BAFA-Förderung der Wohnungslüftung mit 15 % viel zu gering. Ich halte daher eine Bundesförderung, die ja demnächst mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) neu erstellt werden soll, im Bereich von 40 bis 50 % für angemessen – oder was meinen Sie dazu?
Ihr Dr. Manfred Stahl
manfred.stahl@cci-dialog.de
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cci250389
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Eine Förderung der Wohnraumlüftung ist überfällig. Aus energetischer Sicht sinnvoll, verbesserte Raumluftqualität on top. Aber, meist wirtschaftlich nicht attraktiv. Der Einbau und die Wartungskosten fressen die monetären Einsparungen auf, so dass sich die Anlagen (insbes. zentrale KWL) oft nicht rechnen oder aber erst nach Jahrzehnten. „Schuld“ sind die vergleichsweise gut gedämmten Gebäude. Hier hilft aus meiner Sicht die Kombination von Fördergeldern (bei Nachrüstung) und gesetzlichen Vorgaben bei Neubauten.