NRW fördert Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

(Abb. © Pluggit)
NRW fördert den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Abb. © Pluggit)

In Nordrhein-Westfalen wird Lüftungstechnik gezielt gefördert. Wer in diesem Bundesland derzeit baut oder saniert, kann einen Zuschuss für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG) beantragen. Das Programm läuft noch bis Mitte 2024.

Für zentrale Lüftungsanlagen gibt es aktuell in Nordrhein-Westfalen je Gebäude bzw. Wohneinheit Fördergelder bis 1.000 € im Neubau und bis 2.000 € im Bestandsbau. Dezentrale Lüftungsanlagen werden bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 € je Wohneinheit. Für die Förderung gibt es Mindest­anforderungen an den Wirkungsgrad der Geräte, 65 % bei dezentralen und 80 % bei zentralen Anlagen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter Progres.nrw.
Die Fördergelder können zusätzlich zu Förderprogrammen des Bundes genutzt werden, sodass Bauherren einen Großteil der Investitionskosten wieder zurückbekommen können. „Eine gute Maßnahme. Noch besser wäre natürlich eine bundesweit einheitliche Förderwelt, die die Wohnraumlüftung angemessen berücksichtigt“, kommentiert Martin Schütte, Objektmanager West beim Lüftungshersteller Pluggit GmbH, München, die Situation. „Wir bekommen sehr gute Rückmeldungen von unseren Kunden hinsichtlich der Förderung in NRW. Sehr viele von ihnen berichten, dass Antworten und Genehmigungen außerordentlich schnell eingetroffen sind, sodass Bau- und Sanierungsprojekte zügig abgeschlossen werden konnten.“ Schütte weist darauf hin, dass die Lüftungstechnik auf Bundesebene in der Förderlandschaft momentan eher weiter unten auf der Prioritätenliste zu stehen scheine. Im Förderkatalog der BAFA würde sie unter „Anlagentechnik“ geführt und daher leicht übersehen werden, so Schütte.

Dr. Manfred Stahl hat in seinem Meinungsbeitrag „Wohnungslüftung endlich attraktiv fördern“ vom 19. Juli diese Thematik aufgegriffen. Zu finden unter cci250389

cci250289

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