
Das BAFA hat die Liste förderfähiger Wärmepumpen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ aktualisiert. Alle aufgeführten Modelle verfügen über Prüf- und Effizienznachweise eines unabhängigen Instituts. Die Übersicht steht auf der BAFA-Webseite zum Download bereit.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, hat Anfang August die Liste der förderfähigen Wärmepumpen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) aktualisiert. Alle in dieser Liste enthaltenen Wärmepumpen erfüllen die Effizienzvoraussetzungen, die in den technischen Mindestanforderungen (TMA) der geltenden Richtlinie für die BEG-EM vom 1. Januar 2024 festgelegt sind.
Die Übersicht ist Grundlage für Bauherren, Planer und Fachhandwerker, die eine Förderung im Rahmen der BEG EM beantragen möchten. Nur Anlagen, die hier aufgeführt sind, können in den Programmen berücksichtigt werden. Mehr zu den wichtigsten Punkten der Richtlinie BEG-EM 2024 gibt es in cci Wissensportal (siehe cci264888).
Die „Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis“ steht auf der BAFA-Website zum Download zur Verfügung und ist auch unter „Anhänge“ abrufbar.
cci302919
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