
Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus der LüKK und der TGA. Heute geht es um eine vom LüKK-Verband Eurovent erstellte Empfehlung zur Ökobilanzierung von Klimageräten, Flüssigkeitskühlsätzen und Wärmepumpen. Dazu werden alle zu Herstellung und Betrieb der Geräte benötigten elektrischen und thermischen Energien erfasst.
Die von der Eurovent Industry Association, Brüssel, neu erstellte Empfehlung „Recommendation on complementary Product Category Rules for heat pump and air conditioning equipment“ behandelt auf 20 Seiten Kriterien zur Ökobilanzierung von Klimageräten, Wasserkühlsätzen und Wärmepumpen. Die Pflicht zum Erstellen solcher Ökobilanzen basiert auf der seit 2024 geltenden europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie „Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD). Diese schreibt vor, dass ab 2028 neue Gebäude über 1.000 m² und ab 2030 alle neuen Gebäude und deren Einrichtungen hinsichtlich ihren Umweltauswirkungen zu bilanzieren sind. Da Klimageräte, Wärmepumpen und Flüssigkeitskühlsätze als ortsfeste Anlagen in Gebäude eingebaut werden, sind somit auch für diese Ökobilanzen zu erstellen. Weil für diese Geräte die Grundlagen für solche Bilanzierungen mit konkreten Anforderungen als technische Regeln laut Eurovent noch zu erarbeiten sind, will die Empfehlung dazu Anregungen und Hilfestellungen bieten.
Gemäß der Eurovent-Empfehlung gliedert sich das Erstellen einer Ökobilanz (EPD = Environmental Product Declaration) für ein Gerät in vier Phasen:
– die Produktion mit dem Erfassen insbesondere der CO2-äquivalenten Emissionen aller eingesetzten Bauteile und Materialien
– die Geräteinstallation und die dabei aufgewendeten thermischen und elektrischen Energien
– die Betriebsphase inklusive Service und Instandhaltung. Hierbei spielt der Verbrauch des Geräts an elektrischer und thermischer Energie und deren Umrechnung in CO2-Äquivalente die entscheidende Rolle. Für die verschiedenen Bauarten der in der Empfehlung betrachteten Geräte werden Betriebszeiten zwischen etwa 15 bis 25 Jahren vorgegeben. Eine Tabelle in der Empfehlung enthält zudem typische jährliche Betriebszeiten der Geräte im Heiz- und Kühlbetrieb für kalte, gemäßigte und warme Standorte. Als jährlich zu bilanzierende Kältemittelemissionen aus den Geräten schlägt Eurovent pauschal eine Menge von 1,5 % der Füllmenge vor.
– die Außerbetriebnahme des Geräts inklusive Berücksichtigung von Recyclinganteilen der Materialien. Laut Eurovent beträgt der Recyclinganteil bei Metallen etwa 60 bis 80 % und bei Kunststoffen rund 20 %. Für die Rückgewinnungsquote des Kältemittels steht in der Empfehlung ein Wert von 80 % der Füllmenge (10 % thermische Zersetzung, 10 % Emission in die Umgebung).
Das englischsprachige Original der Eurovent-Empfehlung befindet sich unter „Anhänge“.
Über Eurovent-Empfehlungen zu Ökobilanzierungen von LüKK-Geräten berichtete cci Branchenticker in Beiträgen unter Artikelnummer cci294431 (Lüftungsgeräte) und cci316828 (gewerbliche Kühlprodukte).
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