- Neue WHO-Grenzwerte zur Außenluftqualität ODA und deren Auswirkungen auf Luftfilter in zentralen RLT-Geräten
- Die neuen WHO-Grenzwerte
- Auswirkungen auf die Kosten
Bei der Planung von RLT-Anlagen, zum Beispiel auf Basis der DIN EN 16798 Teil 3 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ (11/2017, siehe /1/) und der VDI 6022 Blatt 1 „Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und Geräte“ (01/2018, siehe /2/), muss die Außenluftqualität (ODA-Kategorie) am Gebäudestandort berücksichtigt werden. Daraus und in Abhängigkeit von der gewünschten Qualität der Zuluft (SUP-Kategorie) werden dann die Luftfilterklassen im RLT-Gerät festgelegt. Um diese ODA-Werte zu bestimmen, wurden Grundlagen und Klassen festgelegt, die sich – wie Beispielrechnungen zeigen – erheblich auf die Investitions- und die Betriebskosten einer RLT-Anlage auswirken können. Von hoher Bedeutung ist dabei, dass die Schadstoffleitwerte zur Beurteilung der ODA-Klassen in den neuen technischen Regeln verschärft wurden.
Anmerkung
Für die nachfolgenden Berechnungen werden noch die bislang gängigen M- und F-Filterklassen gemäß DIN EN 779 berücksichtigt (wie auch noch im Weißdruck der DIN EN 16798 Teil 3). In der VDI 6022 Teil 1 von 2018 stehen bereits die neuen ISO ePM-Filterklassen auf Basis der DIN EN ISO 16890. Dazu finden Sie in cci Wissensportal ausführliche Beiträge, siehe /3/.
- /1/ Die DIN EN 16798 Blatt 3 (2017): Lüftung von Nichtwohngebäuden (Artikelnummer cci63305)
- /2/ Die VDI 6022 Blatt 1 (2018): Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte (Artikelnummer cci64197)
- /3/ DIN EN ISO 16890 (2017): Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik (Artikelnummer cci49093)
- Luftfilter nach der neuen DIN EN ISO 16890: Wer es sich zu einfach macht verschenkt Potenzial (Artikelnummer cci58499)
- Luftfilter gemäß DIN EN ISO 16890 – Was folgt aus Eurovent, VDI 6022 und DIN EN 16798 für die Projektierung von RLT-Anlagen? (Artikelnummer cci63943)
Artikelnummer: cci64443
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•Ich musste die Definition ODA 2 und 3 mehrfach lesen, um einen Unterschied zu erkennen
ODA 1 gilt, wenn alle WHO-Grenzwerte unterschritten werden.
ODA 2 gilt, wenn alle Luftschadstoffe unterhalb eines Wertes „1,5 x WHO-Grenzwert“ liegen.
ODA 3 gilt, wenn auch nur einer der Luftschadstoffe über dem Wert „1,5 x WHO-Grenzwert“ liegt.
Sollte von PM10 nicht besser auf kritisches PM2.5 fokussiert werden (oder beide Werte)?
•Warum gehen Sie auf die alte Filterdefinitionen F7 etc. und nicht auf die neuen ePM1 etc. Bezeichnungen ein?
Ich finde es sehr gut, wenn wir in der Branche einheitliche, einfache Vorgaben kommunizieren können. Sie geben den Lead vor.
Martin W. Bänninger, Geschäftsführer, Schweizerischer Verein Luft- und Wasserhygiene
Ich muss mich korrigieren: Steht ja im Resümee grundsätzlich so drin…
M.E. sollte ergänzend darauf verwiesen werden, dass entsprechend DIN EN 16798 T.3 zusätzlich zu den Partikelfiltern bei ODA2 für SUP1 und bei ODA 3 für SUP2 Gasfilter vorzusehen sind. Insbesondere, da diese für ODA2 in der alten DIN EN 13779 noch nicht gefordert waren.