Neufassung Ökodesign 1253/2014: So sollen RLT-Geräte noch effizienter werden

eingesetzten Luftfilter (Zuluft und Abluft) und die Wärmerückgewinnung
Bei den Effizienzberechnungen gemäß der Ökodesign-Verordnung werden nur die im RLT-Gerät eingesetzten Luftfilter (Zuluft und Abluft) und die Wärmerückgewinnung berücksichtigt. (Abb. © Wolf Geisenfeld)

Dienstag ist Normentag. Seit Anfang 2016 und mit einer verschärfenden Novelle Anfang 2028 regelt die Ökodesign-Verordnung 1253/2014 europaweit die Mindesteffizienz von zentralen Lüftungs- und Klimageräten zum Einsatz in Nichtwohngebäuden. Nun wurde in einem großen Online-Meeting mit der EU-Kommission auf Basis eines Entwurfs das weitere Vorgehen diskutiert.

Seit mehr als fünf Jahren müssen Hersteller und Anbieter von RLT-Geräten nachweisen, dass ihr Gerät auf Basis der Vorgaben in der Ökodesign-Verordnung die Mindesteffizienz erfüllt. Dieser Nachweis berücksichtigt die Ausstattung des Geräts mit Luftfiltern, Systemen zur Wärmerückgewinnung und die Effizienz des Ventilators. Nun soll die Verordnung zu einer Neufassung überarbeitet werden, und dazu enthält ein Anfang März vorgelegter Entwurf mehrere Neuheiten: Zum Beispiel die bessere Berücksichtigung der Luftfilter, neue Anforderungen an die WRG-Effizienz, die Einführung eines MSR-Bonus und eine komplett neu erstellte Berechnungsgrundlage, die auf Grundlage der Winter-Auslegungstemperatur den Standort des Geräts in der EU berücksichtigt.

Anhand des Ökodesign-Entwurfs und ergänzenden Informationen von Teilnehmern des Online-Meetings hat cci Wissensportal exklusiv den aktuellen Stand zur Neufassung der Verordnung zusammengefasst und dazu auch Beispiele berechnet. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der Entwurf von März noch viele Fehler enthält, die dringend korrigiert werden müssen.

Den „Beitrag So soll die Ökodesign-Verordnung 1253/2014 für RLT-Geräte überarbeitet werden“ mit einem ergänzenden Kommentar von Prof. Christoph Kaup lesen Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci128930.

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