Novellierte F-Gase-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

(Abb. © Tim B./stock.adobe.com)
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt ab dem 11. März die novellierte F-Gase-Verordnung. (Abb. © Tim B./stock.adobe.com)

Am 20. Februar wurde die novellierte F-Gase-Verordnung als „Verordnung (EU) 2024/573“ im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt zwanzig Tage später, also am 11. März, in Kraft. Im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie ist eine Umsetzung in nationales Recht nicht mehr erforderlich. Die Verordnung ist demnach in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar gültig.

Die Inhalte der Verordnung waren seit der Verabschiedung im EU-Parlament und EU-Rat im Januar 2024 bereits bekannt (siehe unter anderem cci266477), es fehlte nur noch die nun erfolgte Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, damit sie rechtskräftig werden kann.
Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht mehr erforderlich; die Verordnung hat in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Gültigkeit. Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen für die meisten Vorgaben in der Verordnung. Eine dieser Ausnahmen bezieht sich auf Zertifizierungsprogramme im Umgang mit F-Gasen und alternativen Kältemitteln. Mit der Umsetzung haben die Mitgliedsstaaten noch ein Jahr Zeit.
Kernpunkte der F-Gase-Verordnung sind der Phase-down, also die schrittweise Reduzierung der Gesamtmenge an HFKW-Kältemitteln, die jährlich in der EU neu auf den Markt kommen dürfen, und Verbote des Inverkehrbringens. Sie variieren bezüglich des Zeitpunkts zur Umsetzung je nach Anwendung und Treibhauseffekt des verwendeten Kältemittels.
Einige Aspekte der Verordnung sind nach Angaben des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, noch nicht endgültig geklärt. Dies betrifft zum Beispiel die Ausnahmen im Anhang IV „Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 11 Absatz 1“, die den weiteren Einsatz von F-Gasen erlauben, wenn dies zur Einhaltung von Sicherheitsanforderungen am Standort erforderlich ist.

cci268557

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